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Ausschuss für die Gleichstellung der Frau

Die Bürgerschaft (Landtag) sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern als wichtige gesellschaftliche Querschnittsaufgabe an. Deshalb setzt die Bürgerschaft (Landtag) einen ständigen Ausschuss für die Gleichstellung der Frau ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

1. Beratung und Vorschlag von Maßnahmen zur Beseitigung nach wie vor bestehender struktureller Benachteiligung von Frauen und Mädchen, die geeignet sind, deren gleichberechtigte gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe in allen Bereichen, insbesondere im Bereich der Ausbildung und im Berufsleben, zu gewährleisten und zu verbessern,

2. Beratung und Vorschlag von Maßnahmen, die der Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen dienen,

3. Kontrolle, Begleitung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming und Gender Budgeting) im Handeln von Regierung, Verwaltungen und Gesellschaften,

4. Begleitung aller gleichstellungspolitischen Angelegenheiten.

Der Ausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern und zwölf stellvertretenden Mitgliedern.