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22.05.13 - 22.05.14
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12.06.13
12.06.13 | 15:15
Petitionsausschuss STADT
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Termine
Sitzungsarchiv
Mitglieder
Petitionsausschuss (Stadt)
Die Stadtbürgerschaft setzt gemäß Artikel 105 Absatz 6 der Landesverfassung i. V. m. § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft einen städtischen Petitionsausschuss ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Behandlung der Bitten, Anregungen und Beschwerden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger einzeln oder in Gemeinschaft an die Stadtbürgerschaft wenden und
2. Vorbereitung der Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft über die Behandlung der Petitionen.
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern und 12 stellvertretenden Mitgliedern.



