Tuesday, 16. September 2014

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses

Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I am 1. September 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug nach Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz auf die Länder über. In der Folge traten im Jahr 2007 das Gesetz zum Jugendstrafvollzug, im Jahr 2010 das Gesetz zum Untersuchungshaftvollzug und im Jahr 2013 das Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung in Kraft. Nunmehr soll auch das Strafvollzugsgesetz des Bundes durch eine landesgesetzliche Regelung abgelöst werden.

Der Rechtsausschuss wird zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen eine öffentliche Anhörung durchführen. Grundlage der Beratungen ist ein Gesetzentwurf des Senats vom 8. Juli 2014 (Drs. 18/1475), der von der Bürgerschaft (Landtag) am 17. Juli 2014 in erster Lesung beschlossen und an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung und Berichterstattung überwiesen wurde.

Die Sitzung findet statt am am Mittwoch, dem 17. September 2014, von 14.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr, im Börsenhof A, Raum 416 (4. OG).

Der Rechtsausschuss wird nachfolgend aufgeführte Sachverständige hören:

  • Jörg Lockfeldt, Leiter der Abteilung 4 Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Alternativen zum Freiheitsentzug beim Senator für Justiz und Verfassung
  • Karin Goldmann, Präsidentin des Landgerichtes Bremen
  • Janhenning Kuhn, Leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Bremen
  • Dr. Carsten Bauer, Leiter der Justizvollzugsanstalt Bremen/Bremerhaven
  • Wilfried Schmalzbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Anstaltsleiter und Anstaltsleiterinnen im Justizvollzug e.V.
  • Dr. Christoph Trebels, Leitender Oberarzt, Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Klinikum Bremen-Ost
  • Helmut Schwiers, stellv. Leiter der Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen
  • Wolfgang Grotheer, Vorsitzender, Verein Bremische Straffälligenbetreuung
  • Albrecht Welchner, Geschäftsführer, Hoppenbank e.V.
  • Erich Joester, Rechtsanwalt und Notar, Strafverteidiger

Die interessierte Öffentlichkeit sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zu der Anhörung herzlich eingeladen.