Wednesday, 10. May 2017

Volk entscheidet über Verlängerung der Wahlperiode

In Bremen und Bremerhaven sollen die Bürgerinnen und Bürger darüber bestimmen, ob die Wahlperiode von vier auf fünf Jahre verlängert wird. Das hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) jetzt einstimmig beschlossen. Die Freie Hansestadt Bremen ist das letzte Bundesland, das die Wählerinnen und Wähler alle vier Jahre zur Wahlurne ruft. Andere Länder lassen sich ein Jahr länger Zeit.

Foto des Plenarsaal, davor eine symbolische Uhr mit rotem Bereich, der die Verlängerung darstellt

Sollen Parlament und Regierung zukünftig für fünf Jahre gewählt werden? Darüber darf im Herbst 2017 das Volk abstimmen.

In dem von allen Fraktionen unterstützten Antrag mit der Drucksachennummer 19/1012 heißt es:

„Für eine Optimierung der Funktionsfähigkeit der Bremischen Bürgerschaft durch eine Verlängerung der Wahlperiode […] sprechen gewichtige Argumente. Die Arbeit der Abgeordneten, beispielsweise im Hinblick auf eine geringere Einarbeitungszeit, verbesserte Umsetzungsmöglichkeit komplexerer Gesetzesvorhaben oder weniger bevorstehender Aktivität in Wahlkämpfen, wird hierdurch verbessert.“

Allerdings verkennen die Abgeordneten die Problematik ihres Vorstoßes nicht: Wahlen stellten faktisch für viele Menschen eine der wenigen direkten Beteiligungsformen dar. Die Verlängerung auf 5-Jahresintervalle verringert diese Möglichkeit über die Zeit und ist daher auch unter den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen umstritten.

Der Kompromiss: Die notwendige Änderung der Landesverfassung soll nur erfolgen, wenn sich die wahlberechtigte Bevölkerung über einen Volksentscheid für die Verlängerung ausgesprochen hat. Dieser Volksentscheid findet nun gleichzeitig mit der Wahl zum Deutschen Bundestag im Herbst 2017 statt.

Votieren die Wahlberechtigten mehrheitlich mit „Nein“, führt das zur Ablehnung des Gesetzesentwurfs. Dann bliebe es bei der vierjährigen Legislaturperiode in Bremen – wie auf Bundestagsebene.