Artikel 86 der Landesverfassung
Die Bürgerschaft wählt für ihre Wahlperiode ihren Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer. Sie bilden den Vorstand.
Zu den Aufgaben des Vorstandes heißt es in Artikel 92 der Landesverfassung:
"Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft ist Dienstvorgesetzter aller im Dienste der Bremischen Bürgerschaft stehenden Personen, er stellt sie ein und entläßt sie. Dabei hat er den Stellenplan zu beachten."
Gesetzesportal
Sämtliche Gesetze und Vorschriften finden Sie auf dem Gesetzes-, Verordnungs- und Verwaltungsvorschriftenportal (Gesetzesportal) der Freien Hansestadt Bremen.
Vorstand
Für die jeweilige Legislaturperiode von vier Jahren wählt die Bremische Bürgerschaft aus ihrer Mitte einen Vorstand aus sechs Abgeordneten. Er besteht zurzeit aus dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin, einem Vizepräsidenten und drei Schriftführerinnen. Die Zusammensetzung des Vorstandes berücksichtigt die Stärke der Fraktionen in der Bürgerschaft.
Mitglieder des Vorstands
Präsident:
Christian Weber, SPD
Vizepräsidentin/Vizepräsident
Silvia Schön, Bündnis 90/Die Grünen
Bernd Ravens, CDU
Schriftführer/-innen
Antje Grotheer, SPD
Manuela Mahnke, SPD
Dr. Zahra Mohammadzadeh, Bündnis 90/Die Grünen
Cindi Tuncel, DIE LINKE. (ohne Stimmrecht)
Die Aufgaben
Der Präsident leitet die Verwaltungsgeschäfte der Bürgerschaft sowie den Vorstand und vertritt den Landtag als oberster Repräsentant nach außen. Er verfügt über den Haushalt der Bürgerschaft. Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Räumen der Bürgerschaft aus.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören vor allem die Festsetzung der Tagesordnungen der Plenarsitzungen, die Einberufung und Leitung von Sitzungen der Bürgerschaft sowie die Aufstellung des Haushaltsplanes der Bürgerschaft. Die Leitung der Sitzung liegt bei dem Präsidenten oder einem Vizepräsidenten.
Der Vorstand ist zugleich Vorgesetzter aller im Dienste der Bremischen Bürgerschaft stehenden Personen.
Die Bürgerschaftskanzlei unterstützt mit ihren Verwaltungs-, Parlaments- und Informationsdiensten den Präsidenten, den Vorstand und das Parlament bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung ist der Bürgerschaftsdirektor; er leitet die Bürgerschaftskanzlei.




