| Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen und des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes |
Schlagworte: Parlamentsbeauftragter, Polizeibeauftragter |
| Änderung der Wörter "Bürgerinnen und Bürger" durch das Wort "Bevölkerung" zur Klarstellung der Förderung des Dialogs der Polizei mit allen Teilen der Bevölkerung unabhängig von der deutschen oder EU-Staatsbürgerschaft durch die beauftragte Person (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen; § 12a Absatz 3 Nummer 1 des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes); Einrichtung einer eigenen Produktgruppe nebst eigenen Haushaltsstellen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 für Personal- und Sachaustattung (§ 18 Absatz 4 des Gesetzes über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen) |
| Systematik: 1310 -- Polizei |
| Drs 20/1308 Antrag Änderung Gesetz Entwurf vom 18.01.2022, Urheber: Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, SPD PlPr 20/33 vom 26.01.2022, 27.01.2022 (Seite 4492-4493) Beschlussprotokoll - 1. und 2. Lesung beschlossen. B 20/647
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 18/2022 S. 137-138 |
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