| Drittes Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes |
Schlagworte: Landesgleichstellungsgesetz, Frauenförderung, Gender-Mainstreaming, Öffentlicher Dienst |
| Umbenennung von Frauenbeauftragten in Frauen- und Gleichstellungsbeautragte; Anspruch auf Freistellung in Anlehung an das Bremische Personalvertretungsgesetz für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ab einer Beschäftigtenzahl von 300 in der Dienststelle; Themenfelder "Frauenförderung" und "Schutz vor Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts" als verpflichtende Bestandteile aller regelmäßigen Besprechungen von Führungakräften und Mitteilung der Erörterung von Zielerreichung und konkreten Maßnahmen an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten; Prüfung des Umsetzungsstands des Gesetzes alle zwei Jahre |
| Systematik: 5040 -- Frauen/Männer 1200 -- Öffentliche Verwaltung |
| Drs 20/1752 Antrag Gesetzentwurf vom 03.02.2023, Urheber: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE PlPr 20/44 vom 22.02.2023, 23.02.2023 (Seite 6684-6684) Beschlussprotokoll - 1. beschlossen, zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen. B 20/935
PlPr 20/46 vom 26.04.2023, 27.04.2023 (Seite 7118-7119) Beschlussprotokoll - in 2. Lesung mit Änderungen aus Drs. 20/1856 beschlossen. B 20/996
Drs 20/1856 Bericht und Änderungsantrag vom 17.04.2023, Urheber: Ausschuss für die Gleichstellung der Frau PlPr 20/46 vom 26.04.2023, 27.04.2023 (Seite 7118-7119) Beschlussprotokoll - Änderungsantrag zugestimmt, vom Bericht Kenntnis genommen. B 20/996
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr 72/2023 S. 450-454 |
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