| Überbetriebliche Ausbildung im Handwerk durch auskömmliche Landeszuschüsse dauerhaft sicherstellen und stärken |
Schlagworte: Berufsausbildung, Ausbildungsförderung, Duale Ausbildung, Handwerk, Landesmittel, Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
| Anpassung der "Richtlinie der Senatorin für Bildung zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk vom 24. Mai 2017" an eine Beibehaltung der erhöhten Landesförderung von bis zu 70 Euro pro Teilnehmendenwoche für die Grundstufe nach Auslaufen des aktuellen Sonderprogramms zum 30. Juni 2022 und an eine Erhöhung der Landesförderung für die Fachstufe zum 1. Januar 2022 auf 100 Prozent der Bundesförderung; Vorlage der überarbeiteten Förderrichtlinie noch in diesem Jahr an die staatliche Deputation für Wirtschaft und Arbeit und Planung der notwendigen Haushaltsmittel; regelmäßige Prüfung einer nötigen Anpassung der Förderhöhen an die Entwicklung der vom Heinz-Piest-Institut ermittelten Kostensätze und gegebenenfalls weitere Faktoren |
| Systematik: 2420 -- Berufsausbildung |
| Drs 20/981 Antrag vom 01.06.2021, Urheber: CDU PlPr 20/30 vom 13.10.2021, 14.10.2021 (Seite 4088-4094) Beschlussprotokoll - abgelehnt. B 20/590 Redner: Hornhues, Bettina (CDU) S. 4088-4089, 4093 Bredehorst, Gönül (SPD) S. 4089 Wischhusen, Lencke (FDP) S. 4089-4090 Tebje, Ingo (DIE LINKE) S. 4090-4091 Müller, Dr. Henrike (Bündnis 90/Die Grünen) S. 4091-4092 Aulepp, Sascha Karolin (SPD) S. 4092-4093
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