Wie entsteht ein Gesetz?

Die Idee für ein neues Gesetz kann von der Landes-Regierung kommen.
Oder von den Abgeordneten.
Oder von den Bürgerinnen und Bürgern.

Zuerst gibt es einen ersten Vorschlag.
Das nennt man Gesetz-Entwurf.
Der Gesetz-Entwurf wird an die Präsidentin von der Bremischen Bürgerschaft geschickt.


 

Der Vorstand bereitet die Plenar-Sitzungen vor.
Er bestimmt, dass die Abgeordneten in der nächsten Plenar-Sitzung über den Gesetz-Entwurf sprechen.
Danach lesen die Abgeordneten den Gesetz-Entwurf.


In der Plenar-Sitzung sprechen die Abgeordneten zum ersten Mal über den Gesetz-Entwurf.
Das nennt man Erste Lesung.


Nach der Ersten Lesung schicken die Abgeordneten den Gesetz-Entwurf an den zuständigen Ausschuss.
Man sagt dazu auch: Überweisung.
Der Ausschuss prüft den Gesetz-Entwurf und bespricht alle Fragen.
Manchmal ändert der Ausschuss den Gesetz-Entwurf.
Danach schickt der Ausschuss den Gesetz-Entwurf wieder zurück an die Abgeordneten.


In der nächsten Plenar-Sitzung sprechen die Abgeordneten wieder über den Gesetz-Entwurf.
Das nennt man: Zweite Lesung.

Nach der Zweiten Lesung beschließen die Abgeordneten, ob sie für oder gegen das neue Gesetz sind.
Man sagt auch: Abstimmung.
Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten dafür stimmt, wird das Gesetz angenommen.

Die Präsidentin der Bürgerschaft unterschreibt das Gesetz.


Spätestens 2 Wochen nach der Ausfertigung veröffentlicht der Senat das neue Gesetz.
Man sagt dazu auch: Verkündung.

Dann gilt das neue Gesetz.
Dann können alle Bürgerinnen und Bürger das neue Gesetz im Gesetz-Blatt der Freien Hansestadt Bremen lesen.

Auf den nächsten beiden Seiten sehen Sie die aktuellen Beschluss-Protokolle und Plenar-Protokolle.

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