Abschlussbericht

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Abschlussbericht

1.3 M

UA zur Aufklärung von mutmaßlichen Vernachlässigungen der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung durch das Amt für soziale Dienste

Mitglieder

Vorsitzender:
Pflugradt, Helmut (Fraktion CDU)

Stellvertretender Vorsitzender:
Möhle, Klaus (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Mitglieder:
Kasper, Reimund (Fraktion SPD)
Kleen, Hermann (Fraktion SPD)
Kummer, Uta (Fraktion SPD)
Möhle, Klaus (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Dr. Mohr-Lüllmann, Rita (Fraktion CDU)
Pflugradt, Helmut (Fraktion CDU)

Stellvertreter/-innen:
Busch, Birgit (Fraktion SPD)

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen aus sechs Mitgliedern und sechs stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein mit dem Auftrag, im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landes zu untersuchen, wie es zu der mutmaßlichen groben Vernachlässigung der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung im Fall des tot aufgefundenen zweijährigen Jungen kommen konnte, ob bzw. inwiefern dies strukturelle Ursachen hat. Über das Ergebnis der Untersuchungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ist der Bürgerschaft (Landtag) Bericht zu erstatten.

Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich auf:

  • Ursachen des mutmaßlichen Versagens der zuständigen Behörden im Fall des zweijährigen Kevin,
  • den Umgang mit ähnlichen Fällen,
  • die Wahrnehmung der Steuerungs- und Kontrollfunktion durch die zuständigen Behörden,
  • Auswirkungen der personellen Kürzungen und der Budgetierung der Leistungen im Jugendhilfebereich,
  • Umgang mit Hinweisen und Anzeigen von Dritten,
  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und Senatsressorts im Fall Kevin und grundsätzlich bei Inobhutnahme und amtlicher Vormundschaft,
  • Konsequenzen aus den Untersuchungen, insbesondere mit Aussagen über Verbesserung der Steuerung und Struktur des Amtes für Soziale Dienste.


Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte untersucht werden:

  • die Umsetzung des neuen § 8 a KJHG (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) in Verwaltungshandeln,
  • ob fachliche und oder dienstliche Weisungen der Aufsichtsbehörde zur Gefährdung des Kindeswohls beigetragen haben,
  • Spannungsfeld zwischen fachlichen Gutachten und dienstlichen oder fachlichen Weisungen,
  • Umgang der Fallkonferenzen mit strittigen Fällen,
  • Betreuung von Risikofamilien, durch z. B. Familienhebammen und andere soziale Dienste,
  • mutmaßliches Versagen von Kontrollsystemen trotz zahlreicher Hinweise.

Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses "Kindeswohl"

  1. Bezeichnung des Untersuchungsausschusses
    Der Ausschuss trägt die Kurzbezeichnung Untersuchungsausschuss "Kindeswohl".
  2. Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an den Ausschusssitzungen
    Die stellvertretenden Mitglieder können an den nichtöffentlichen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Bei den öffentlichen Beweisaufnahmen haben sie grundsätzlich kein Fragerecht, es sei denn, sie vertreten ein Mitglied.
    Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz besteht keine persönliche Stellvertretung.
  3. Teilnahme von Fraktionsassistenten
    Der Ausschuss ist mit der Teilnahme jeweils der namentlich benannten Fraktionsassistenten an den nichtöffentlichen Sitzungen einverstanden. Die Fraktionsassistenten werden darauf hingewiesen, dass sie hinsichtlich ihrer Verschwiegenheit den gleichen Pflichten unterliegen wie die Mitarbeiter der Verwaltung der Bürgerschaft. Sie werden nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet.
  4. Anwesenheit von Senatsvertretern
    Im Hinblick auf Art. 98 Abs. 1 LV werden dem Senat Einladungen zu den Ausschusssitzungen übermittelt. Zu nichtöffentlichen Sitzungen haben Vertreter des Senats keinen Zutritt (Art. 98 Abs. 3 Satz 2 LV).
  5. Protokollführung im Ausschuss
    Von den Beweisaufnahmen werden Wortprotokolle, von den nichtöffentlichen Sitzungen grundsätzlich Beschlussprotokolle erstellt. Einsicht in die Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahme wird erst gewährt, nachdem sie den vernommenen Zeugen vorgelegen haben.
  6. Information der Presse
    Die Information der Presse erfolgt durch mit allen Fraktionen abgestimmte Presseerklärungen oder durch Pressekonferenzen, an denen der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vertreter der SPD-Fraktion teilnehmen. Die übrigen Mitglieder und Stellvertreter können teilnehmen.
  7. Verwendung von Unterlagen
    Unterlagen, die zuvor nicht allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt worden sind, dürfen bei Zeugenbefragungen nicht herangezogen werden.
  8. Schriftwechsel der Ausschussassistenz
    Jeder im Ausschuss vertretenen Fraktion und den Fraktionsassistenten wird ein Exemplar des geführten Schriftwechsels zur Verfügung gestellt ("Kleiner Verteiler").
  9. Vervielfältigung der Akten
    Die Fraktionen werden von dem Eingang des Aktenmaterials unterrichtet. Sie erhalten Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen die Akten durchzusehen. Die von den Ausschussmitgliedern gekennzeichneten Unterlagen werden, sofern nicht nach Nr. 14 e) etwas anderes beschlossen wird, danach kopiert und an alle Ausschussmitglieder über die in der Geschäftsstelle eingerichteten Fächer verteilt.
  10. Reihenfolge der Befragung
    In den öffentlichen Beweisaufnahmen erhält zunächst der Vorsitzende, dann der stellvertretende Vorsitzende, dann der Vertreter der SPD-Fraktion die Möglichkeit zur Befragung. Nach Abschluss der ersten Befragungsrunde werden weitere Befragungen in der Reihenfolge der Wortmeldungen durchgeführt.
  11. Rechtsstellung der Zeugen
    Rechtsbeistände von Zeugen haben das Recht, bei der Vernehmung ihres Mandanten anwesend zu sein. Sie dürfen keine Beweisanträge stellen. Der Ausschuss wird aber Anregungen zu Beweiserhebungen entgegennehmen, sie prüfen und ihnen folgen, wenn er sie für berechtigt hält.
  12. Öffentlichkeit der Beweiserhebung
    Der Untersuchungsausschuss lässt Live-Rundfunkübertragungen bei öffentlichen Beweisaufnahmen nicht zu. Mitschnitte durch den Hörfunk sind bei öffentlichen Beweisaufnahmen zur Verwendung für O-Ton-Sequenzen in Reportagen zulässig. Fernsehaufnahmen sind bis zum Beginn der Sitzung gestattet.
  13. Behandlung anonymer Hinweise
    Anonyme Hinweise werden in der Regel vom Ausschuss nicht berücksichtigt. Im Einzelfall entscheiden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Vertreter der SPD-Fraktion, ob ein anonymer Hinweis so substantiiert ist, dass er in die Beratungen eingeführt wird.
    Bei anonymen Hinweisen, die nicht dem Ausschuss, sondern einzelnen Mitgliedern bzw. Fraktionen zugehen, entscheidet zunächst das Mitglied bzw. die jeweilige Fraktion über die Relevanz des Hinweises. Halten sie ihn für substantiiert, wird der anonyme Hinweis dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie dem Vertreter der SPD-Fraktion zugeleitet, die über die weitere Verwendung befinden. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss, ob entsprechenden Hinweisen weiter nachgegangen wird.
  14. Verfahren zur Behandlung von Akten
    a) Akten oder Teile von Akten, die von der übersendenden Stelle bei der Übergabe an den Untersuchungsausschuss ausdrücklich als ?vertraulich? bezeichnet werden, und die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gelten als vom Untersuchungsausschuss mit einem Beschluss nach § 7 Abs. 5 UAG versehen.

    b) Aufgrund des Vertraulichkeitsbeschlusses besteht im Hinblick auf den Inhalt der der Vertraulichkeit unterliegenden Akten die Pflicht zur Verschwiegenheit. Auf § 353 b Abs. 2 StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

    c) Die der Vertraulichkeit unterliegenden Akten sind zugänglich den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, den namentlich benannten Fraktionsassistenten sowie den mit der Betreuung des Ausschusses beauftragten Bediensteten der Bürgerschaft. Der Umgang mit diesen Akten ist im Verantwortungsbereich eines jeden Empfängers so zu organisieren, dass andere als die in Satz 1 genannten Personen keinen Zugang haben.

    d) Der Untersuchungsausschuss behält sich vor, einen Vertraulichkeitsbeschluss hinsichtlich einzelner Akten oder Aktenbestandteile für Zwecke der Verwendung in öffentlicher Beweisaufnahme und/oder im Abschlussbericht aufzuheben.
    Hat eine öffentliche Stelle Akten oder Aktenbestandteile für vertraulich erklärt, wird die Vertraulichkeit nur mit deren Einverständnis oder aufgrund gerichtlicher Entscheidungen aufgehoben.

    e) Für Akten von besonderer Schutzwürdigkeit (VS-Sachen, Personalakten etc.) kann der Ausschuss abweichende und/oder ergänzende Regelungen beschließen.

    f) Der Vertraulichkeit unterliegende Akten, die sich im Besitz der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses und der Fraktionsassistenten befinden, sind nach Auflösung des Untersuchungsausschusses der Verwaltung der Bürgerschaft zwecks Vernichtung zurückzugeben.

    g) Akten (vertrauliche und nicht vertrauliche) dürfen nur von den unter Buchstabe c) Satz 1 genannten Personen eingesehen und nur innerhalb dieses Personenkreises weitergegeben werden.

Zeugen und deren Funktion im Untersuchungszeitraum

Zeuge

Funktion

Al Ostuani, Samera

Bargen, Dr. Rolf-Dieter von

Leiter Innen- und Außenrevision SfAFGJS

Becker, Thomas

Bertram, Claudia

Hermann-Hildebrandt-Haus

Blandow, Prof. Jürgen

Universität Bremen

Böhm, Erwin

Sozialzentrumsleiter Gröpelingen/Walle

Böttcher, Gerd

Bucher, Renate

Buchholz, Rosita

Buggel, Werner

Case Manager im Sozialdienst Junge Menschen, Bremen Nord

Burgard, Dr. Jan

Busche, Detlev

Leiter des Kinderheimes ?Alten Eichen?

Conrads, Andreas

Leitung des zentralen Controllings im AfSD

Dierks-Baumann, Gisela

Dr. Rose, Heidemarie

Abteilungsleiterin der Jugend-Senatorin

Ebend, Johann

Emig, Olaf

AfSD

Essmann, Siegfried

Sozialzentrumsleiter Mitte/Östliche Vorstadt, Amtsvormundschaft

Farwer, Heinrich

Polizei Bremen

Fischer, Elke

Foit, Hubertus

Gerking, Sylvia

Sprecherin der LAG der Freien Wohlfahrtspflege Bremen e.V.

Gremmerich, Ingeborg

Grotjahn, Martin

Geschäftsleitung Hohehorst gGmbH

Grube, Thomas

Gubernator, Stefan

Teamleiter BAgIS

Hartwig, Dr. Jürgen

Leiter AfSD

Haupt, Agnes

ehemals Fachdienst ?Aufsuchende Familienberatung?

Heberle-Koch, Ulrike

ehemalige Anerkennungspraktikantin

Heinke, Sabine

Familienrichterin

Hempel, Ulla

Stadtteilleitung Gröpelingen/Walle

Holakovsky, Herbert

Leiter Referat Erzieherische Hilfen etc. AfSD

Jeddeloh, Günther

Sozialzentrum Gröpelingen/Walle, Hilfen zur Erziehung

Jonas, Dr. Wolf-R.

Jung-Schneider, Kai Julia

Kahle-Greffrath, Anne

Kaufmann, Bert

Sozialzentrum Mitte/östliche Vorstadt, Amtsvormund

Klamand, Wolfgang

AfSD, freigestelltes Personalratsmitglied

Klopsch, Dr. Melanie

Knigge, Dr. Arnold

Staatsrat a. D.

Krozcek, Lothar

Casemanager Junge Menschen, Sozialzentrum Walle/Gröpelingen

Küfe, Bianca

Innenrevision AfSD, verantwortlich für Chronologie

Lammerding, Dr. Frank

Abteilungsleiter Junge Menschen und Familie, AfSD

Mäurer, Ulrich

Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung

Mechlem, Hella

Amtsvormundschaft AfSD

Nerz, Frank

stellvertretender Amtsleiter AfSD

Osterndorf-Fiedler, Guido

Leiter des Helene-Kaisen-Heims in Bremerhaven

Pape, Joachim

Pawlik, Erich Ernst

Sozialzentrumsleitung Vahr/ Horn-Lehe

Pietsch-Kavurmaci, Doris

Reents, Martin

Casemanager, Sozialzentrum Süd, Sozialdienst Junge Menschen Woltmershausen

Ribbentrop, Dr. Christian

Riesenberg, Marianne

Sz Gröpelingen/Walle, wirtschaftliche Hilfen

Rongen-Telscher, Dr. Volker

Röpke, Karin

Senatorin a. D.

Rose, Dr. Heidemarie

Leiterin Abteilung Junge Menschen und Familie SfAFGJS

Rosenkötter, Ingelore

Senatorin

Rösner, Jennifer

Röttgers, Brigitte

Schäfer, Antje

Schäfer, Detlef

Schöfer, Dr. Gert

Senatorische Dienststelle, Referatsleiter Suchtkrankenhilfe

Schuster, Dr. Joachim

Staatsrat

Schwarzien, Sylvia

Siemer, Michael

Stadtteilleitung Junge Menschen Obervieland

Singenstreu, Jan

Spiro, Dr.

Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung

Stephan, Nicky

Stiem, Birgit

Tecklenburg, Elke

Casemanagerin, Sozialzentrum Gröpelingen/Walle

Tersteegen, Gerhard

Oberregierungsrat a. D beim SfAFGJS

Tümmel, Gisbert

AfSD, Innenrevision

Walter, Helmut

Wekerle, Emma

Sozialzentrum Gröpelingen/Walle, Sachbearbeiterin im Bereich "Junge Menschen"

Widmer-Wendt, Bärbel

AfSD, Sachbearbeiterin Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialzentrum Walle/ Gröpelingen

Zenker, Prof. Dr. Jochen

Leiter Gesundheitsamt Bremen