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Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss

Gemäß Artikel 105 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen wählt die Bürgerschaft den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (kurz: VGO).

Gemäß Artikel 105 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen wählt die Bürgerschaft einen Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss.

Vorsitzender


Stellvertretende Vorsitzende


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