Wahlprüfungsgericht

Gemäß § 37 des Bremischen Wahlgesetzes besteht das Wahlprüfungsgericht aus "der Präsidentin und der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, bei ihrer Verhinderung aus den jeweils nächst dienstälteren Berufsrichtern des Verwaltungsgerichts sowie aus fünf Mitgliedern der Bürgerschaft. Die Mitglieder der Bürgerschaft und ihre Stellvertreter sind von dieser unter Berücksichtigung der Stärke der Parteien und Wählervereinigungen, wie diese in der Bürgerschaft vertreten sind, in ihrer ersten Sitzung zu wählen."

Vorsitzender des Wahlprüfungsgerichts:

  • Dr. Meike Jörgensen (Präsidentin des Verwaltungsgerichts Bremen)

Stellvertretender Vorsitzender:

  • Dr. Silke Benjes (Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Bremen)