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1. nichtständiger Ausschuss nach Art. 125 der Bremischen Landesverfassung

Im Frühjahr 2020 haben sowohl die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (mit Drucksache 20/375 vom 05. Mai 2020) als auch die Fraktion der CDU (mit Drucksache 20/304 vom 3. Mai 2020) Gesetzentwürfe zur Änderung der Bremischen Landesverfassung eingebracht.

Nach Artikel 125 der BremLV müssen Änderungen an der Verfassung in drei Lesungen an verschiedenen Tagen debattiert werden und zur Beratung und Berichterstattung an einen eigenen Parlamentsausschuss überwiesen werden.