Bericht

Den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses der 20. Wahlperiode können Sie hier herunterladen.

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Gruppenfoto der Mitglieder des Petitionsausschuss, August 2022

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Zum Bereich Petition

Petitionsausschuss (Land)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2.Sitzung am 15.August 2019 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft einen staatlichen Petitionsausschuss ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: Vorbereitung der Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Behandlung von Petitionen auf Grundlage des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft.

Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und 11 stellvertretenden Mitgliedern.

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied