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04.06.23 - 04.06.24

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Controllingausschuss (Stadt)

Die Stadtbürgerschaft setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen städtischen Controllingausschuss ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgabe:

Der städtische Controllingausschuss nimmt die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle der Beteiligungen, Museumsstiftungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts der Freien Hansestadt Bremen wahr. Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied