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Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen

Die Stadtbürgerschaft setzt gemäß Artikel 148 i. V. m. Artikel 105 Absatz 1 Bre-mische Landesverfassung einen Ausschuss für die Angelegenheiten der stadt-bremischen Häfen ein. Aufgabe des Ausschusses ist die parlamentarische Kontrolle und Begleitung aller hafen- und luftverkehrspolitischen Angelegenheiten. Der Ausschuss übernimmt zugleich die Rolle als Sondervermögensausschuss für das Sonstige Sondervermögen Hafen und ein noch zu errichtendes (Teil-) Sondervermögen CSK (Stadt) unter der Voraussetzung, dass die dafür erforder-lichen Änderungen in den jeweiligen einzelgesetzlichen Regelungen erfolgt sind. Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitglie-dern.

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied