Mittwoch, 03. November 2010

Christian Weber warnt vor einer weiteren Abgrenzung zwischen Staat und Kirche

Andachtsraum im Bundestag (Foto: Karin Wollschläger)

Andachtsraum im Bundestag (Foto: Karin Wollschläger)

Bürgerschaftspräsident Christian Weber hat davor gewarnt, das gute Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland zu beschädigen. Er lehnte eine weitere Trennung zwischen beiden Institutionen kategorisch ab und reagierte damit auf eine Initiative von Sozialdemokraten, die einen strikt neutralen Staat fordern.
Christian Weber betonte, dass der Staat das Wertefundament, auf dem er stehe, nicht selbst schaffe. Werte entwickelten die Menschen in einer Gesellschaft. Er verwies auf die christlich-jüdische Tradition in Deutschland, die positive ideelle Maßstäbe setze - auch in die Politik hinein.

Der Präsident erinnerte daran, dass das Grundgesetz zwar von einer Trennung von Staat und Kirche ausgehe, gleichwohl beinhalte beispielsweise Artikel 140 das Recht der Religionsgesellschaften. Schon in der Präambel heiße es: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfasssungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." Weiterhin verwies er auf Artikel 7, der im Absatz 3 lautet: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ... ordentliches Lehrfach."

Christian Weber machte darauf aufmerksam, dass etwa die Hälfte aller Kindergärten in Deutschland in kirchlicher Hand läge. Dürften konfessionslose und nichtgläubige Familien diese künftig nicht mehr in Anspruch nehmen? Er betonte, dass das für eine lebenswerte Gesellschaft inzwischen unerlässliche Ehrenamt im wesentlichen aus kirchlichem Engagement gewachsen sei. Als einen "Irrweg" nannte der Bürgerschaftspräsident  die Forderung aus dem SPD-Kreis nach einem laizistischen Staat.