Deputierte der 21. Wahlperiode

Hinweis: Nach der Bürgerschaftswahl bleiben die Deputierten der vorangegangenen Wahlperiode bis zur Neukonstituierung der Deputationen im Amt. Dazu zählen auch Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft, auch wenn diese keinen Sitz mehr in der neu gewählten Bürgerschaft haben.