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21.03.23 - 21.03.24

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Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 7 Bremische Landesverfassung einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen ein. Aufgabe des Ausschusses ist die parlamentarische Kontrolle und Begleitung aller hafen- und luftverkehrspolitischen Angelegenheiten. Der Ausschuss übernimmt zugleich die Rolle als Sondervermögensausschuss für das sonstige Sondervermögen Fischereihafen und ein noch zu errichtendes (Teil-) Sondervermögen CSK (Land) unter der Voraussetzung, dass die dafür erforderlichen Änderungen in den jeweiligen einzelgesetzlichen Regelungen erfolgt sind. Er übernimmt zugleich die Zuständigkeit für Maßnahmen und Projekte der Standort- und Infrastrukturentwicklung der Stadt Bremerhaven einschließlich entsprechender gebietsbezogener Planungen (mit Ausnahme der kommunalpolitischen Angelegenheiten), für die gemäß der Geschäftsverteilung des Senats die Senatorin für Wissenschaft und Häfen zuständig ist. Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied