Montag, 02. November 2020

Gleichstellungsausschuss berät Optionen für Parité-Gesetz

Der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau hat in seiner Sitzung am Mittwoch (4.11.) über ein Bremer Parité-Gesetz beraten. Im Koalitionsvertrag hatten sich die regierenden Fraktionen darauf verständigt, ein solches Gesetz für Bremen zu prüfen, um Geschlechterparität im Parlament zu erreichen. Modell dafür sollte das Land Brandenburg sein.

Ein Foto eines leeren Sitzungsraums

Am 23. Oktober hatte das Verfassungsgericht Brandenburg das im Juni verabschiedete Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Ein vergleichbares Gesetz des Thüringer Landtags war bereits im Juli vom dortigen Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt worden. Vor dem Hintergrund dieser beiden Gerichtsentscheidungen haben die Mitglieder des Ausschusses über das weitere Vorgehen beraten. In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellten das Finanzressort, die Arbeitnehmerkammer und die Landesfrauenbeauftragte die Ergebnisse einer Studie vor, die die Wirksamkeit des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in Bremen untersucht hat.