Mittwoch, 05. August 2020

70 Jahre Vertriebenen-Charta

Am 5. August 1950 wurde in Stuttgart die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet. Sie entstand im Zuge der Vertreibungen aus den deutschen Ostprovinzen und nennt „Pflichten und Rechte“ von Flüchtlingen und Vertriebenen. Mit einer Gedenkstunde am Mahnmal der Vertriebenen auf dem Osterholzer Friedhof wurde heute an die Unterzeichnung vor 70 Jahren erinnert, im Beisein von Bürgerschaftsvizepräsidentin Sülmez Dogan und der Bremer Landesvorsitzendes des Vertriebenenbundes, Jutta Malla.

Vizepräsidentin Sülmez Dogan mit Jutta Malla

"Die Charta bleibt aktuell. Weltweit befinden sich Menschen auf der Flucht und müssen ihre Heimat verlassen. Ihre Charta und die darin formulierten Werte sind aktueller denn je", sagte Vizepräsidentin Dogan in ihrer Ansprache während der Gedenkveranstaltung. „Die große Hoffnung war - damals wie heute - ein geeintes Europa. Ein geeintes Europa als Lösung, nicht nur um weitere Kriege zu vermeiden, sondern getragen von Annäherung, Verständigung und Versöhnung.“

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden rund 30 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben oder mussten vor der Roten Armee flüchten. Unter den widrigen Bedingungen des Nachkriegs-Deutschland und ohne die benötigte Hilfe versuchten die Betroffenen, in einem fremden Land wieder Fuß zu fassen und sich ein neues Leben aufzubauen. Trotz allem erfahrenen Leid und Unrecht wollten die Vertriebenen nie Vergeltung. In ihrer 1950 veröffentlichten Charta forderten sie ein „Recht auf Heimat“ und sahen in einem geeinten Europa die Chance auf eine friedvolle Zukunft.