Abschlussbericht

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Abschlussbericht

8.7 M

UA zur Aufklärung von Schädigungen der kommunalen Krankenhäuser durch Entscheidungen von Geschäftsführern u. d. mangelnde Steuerung und Kontrollversagen

Mitglieder

Vorsitzende:
Linnert, Karoline (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Stellvertretender Vorsitzender:
Grotheer, Wolfgang (Fraktion SPD)

Mitglieder:
Focke, Dieter (Fraktion CDU)
Grotheer, Wolfgang (Fraktion SPD)
Linnert, Karoline (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Marken, Marlies (Fraktion SPD)
Rohmeyer, Claas (Fraktion CDU)

Stellvertreter/-innen:
Ahrens, Sandra (Fraktion CDU)
Ehmke, Thomas (Fraktion SPD)
Köhler, Jan (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Peters-Rehwinkel, Insa (Fraktion SPD)
Tschöpe, Björn (Fraktion SPD)
Winther, Sibylle (Fraktion CDU)

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen aus sechs Mitgliedern und sechs stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein mit dem Auftrag, im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landes zu untersuchen, ob und inwieweit mangelnde Steuerung und Kontrolle der Holding der Gesundheit-Nord und des Krankenhauses Bremen-Ost mutmaßliche Bereicherung und Fehlentscheidungen der Geschäftsführer ermöglichst hat und lange unentdeckt ließ. Über das Ergebnis der Untersuchungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ist der Bürgerschaft (Landtag) Bericht zu erstatten.

Der Untersuchungsauftrag erstreckt sich auf:

  • die politisch administrative Verantwortung des Senats, insbesondere des Senators für Arbeit, Gesundheit, Frauen, Jugend und Soziales und des Senators für Finanzen sowie der nachgeordneten Dienststellen;
  • die Wahrnehmung der Steuerungs- und Kontrollfuntion durch die gesellschaftsrechtlich verantwortlichen Aufsichtsräte und Geschäftsführungen;
  • mutmaßliche Selbstbegünstigung Dritter und der Geschäftsführer der Holding und des Krankenhauses Bremen-Ost, fachlich unbegründbare Fehlentscheidungen und dadurch entstandene Schäden für die kommunalen Krankenhäuser,
  • das Verwaltungshandeln, mit dem die politische Steuerung und Kontrolle der kommunalen Krankenhäuser vollzogen wurde, inklusive der Erarbeitung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und -prognosen;
  • Beiträge des Ressorts und des Sonderermittlers zur Aufklärung der Vorgänge;
  • Konsequenzen aus dem untersuchten Vorhaben, insbesondere mit Aussagen über Verbesserung der Steuerung und Kontrolle der Krankenhäuser und Struktur der Holding.


Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte untersucht werden:

  • Zustandekommen der Personalentscheidungen für die beiden Geschäftsführer der Gesundheit-Nord und des Krankenhauses Bremen-Ost;
  • mutmaßliche Bereicherung der Geschäftsführer und Schadensumfang;
  • Auswirkungen auf Patienten und Patientinnen des Krankenhauses Bremen-Ost im Zusammenhang mit den Verlegungen in die Siekertal-Klinik;
  • Absprachen mit Krankenkassen, ihr Zustandekommen, folgende rechtliche Bindungen und damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Aufsicht über die Krankenkassen des Senators für Gesundheit;
  • mutmaßliches Versagen von Kontrollsystemen trotz zahlreicher Hinweise;
  • innerbetriebliche Abläufe der Holding und im Krankenhaus Bremen-Ost, die ein frühzeitliches Entdecken erschwert haben;
  • Verwaltungsanweisungen und Verträge der senatorischen Behörde gegenüber den Kliniken und der Holding sowie die Notwendigkeit ihrer Veränderung; Funktionieren der Abteilung Beteilgungsmanagement beim Senator für Finanzen in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand;
  • Verwaltungsverfahren zur Kontrolle betrieblicher Daten der Krankenhäuser.

Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses "Klinikverbund" beschlossen am 13. Oktober 2006

  1. Bezeichnung des Untersuchungsausschusses
    Der Ausschuss trägt die Kurzbezeichnung Untersuchungsausschuss "Klinikverbund".
  2. Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an den Ausschusssitzungen
    Die stellvertretenden Mitglieder können an den nichtöffentlichen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Bei den öffentlichen Beweisaufnahmen haben sie grundsätzlich kein Fragerecht, es sei denn, sie vertreten ein Mitglied.
    Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz besteht keine persönliche Stellvertretung.
  3. Teilnahme von Fraktionsassistenten
    Der Ausschuss ist mit der Teilnahme jeweils der namentlich benannten Fraktionsassistenten an den nichtöffentlichen Sitzungen einverstanden. Die Fraktionsassistenten werden darauf hingewiesen, dass sie hinsichtlich ihrer Verschwiegenheit den gleichen Pflichten unterliegen wie die Mitarbeiter der Verwaltung der Bürgerschaft. Sie werden nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet.
  4. Anwesenheit von Senatsvertretern
    Im Hinblick auf Art. 98 Abs. 1 LV werden dem Senat Einladungen zu den Ausschusssitzungen übermittelt. Zu nichtöffentlichen Sitzungen haben Vertreter des Senats keinen Zutritt (Art. 98 Abs. 3 Satz 2 LV).
  5. Protokollführung im Ausschuss
    Von den Beweisaufnahmen werden Wortprotokolle, von den nichtöffentlichen Sitzungen grundsätzlich Beschlussprotokolle erstellt. Einsicht in die Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahme wird erst gewährt, nachdem sie den vernommenen Zeugen vorgelegen haben.
  6. Information der Presse
    Die Information der Presse erfolgt durch mit allen Fraktionen abgestimmte Presseerklärungen oder durch Pressekonferenzen, an denen der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vertreter der CDU-Fraktion teilnehmen. Die übrigen Mitglieder und Stellvertreter können teilnehmen.
  7. Verwendung von Unterlagen
    Unterlagen, die zuvor nicht allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt worden sind, dürfen bei Zeugenbefragungen nicht herangezogen werden.
  8. Schriftwechsel der Ausschussassistenz
    Jeder im Ausschuss vertretenen Fraktion und den Fraktionsassistenten wird ein Exemplar des geführten Schriftwechsels zur Verfügung gestellt ("Kleiner Verteiler").
  9. Vervielfältigung der Akten
    Die Fraktionen werden von dem Eingang des Aktenmaterials unterrichtet. Sie erhalten Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen die Akten durchzusehen. Die von den Ausschussmitgliedern gekennzeichneten Unterlagen werden, sofern nicht nach Nr. 14 e) etwas anderes beschlossen wird, danach kopiert und an alle Ausschussmitglieder über die in der Geschäftsstelle eingerichteten Fächer verteilt.
  10. Reihenfolge der Befragung
    In den öffentlichen Beweisaufnahmen erhält zunächst der Vorsitzende, dann der stellvertretende Vorsitzende, dann der Vertreter der CDU-Fraktion die Möglichkeit zur Befragung. Nach Abschluss der ersten Befragungsrunde werden weitere Befragungen in der Reihenfolge der Wortmeldungen durchgeführt.
  11. Rechtsstellung der Zeugen
    Rechtsbeistände von Zeugen haben das Recht, bei der Vernehmung ihres Mandanten anwesend zu sein. Sie dürfen keine Beweisanträge stellen. Der Ausschuss wird aber Anregungen zu Beweiserhebungen entgegennehmen, sie prüfen und ihnen folgen, wenn er sie für berechtigt hält.
  12. Öffentlichkeit der Beweiserhebung
    Der Untersuchungsausschuss lässt Live-Rundfunkübertragungen bei öffentlichen Beweisaufnahmen nicht zu. Mitschnitte durch den Hörfunk sind bei öffentlichen Beweisaufnahmen zur Verwendung für O-Ton-Sequenzen in Reportagen zulässig. Fernsehaufnahmen sind bis zum Beginn der Sitzung gestattet.
  13. Behandlung anonymer Hinweise
    Anonyme Hinweise werden in der Regel vom Ausschuss nicht berücksichtigt. Im Einzelfall entscheiden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Vertreter der CDU-Fraktion, ob ein anonymer Hinweis so substantiiert ist, dass er in die Beratungen eingeführt wird.
    Bei anonymen Hinweisen, die nicht dem Ausschuss, sondern einzelnen Mitgliedern bzw. Fraktionen zugehen, entscheidet zunächst das Mitglied bzw. die jeweilige Fraktion über die Relevanz des Hinweises. Halten sie ihn für substantiiert, wird der anonyme Hinweis dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie dem Vertreter der CDU-Fraktion zugeleitet, die über die weitere Verwendung befinden. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss, ob entsprechenden Hinweisen weiter nachgegangen wird.
  14. Verfahren zur Behandlung von Akten
    a) Akten oder Teile von Akten, die von der übersendenden Stelle bei der Übergabe an den Untersuchungsausschuss ausdrücklich als ?vertraulich? bezeichnet werden, und die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gelten als vom Untersuchungsausschuss mit einem Beschluss nach § 7 Abs. 5 UAG versehen.

    b) Aufgrund des Vertraulichkeitsbeschlusses besteht im Hinblick auf den Inhalt der der Vertraulichkeit unterliegenden Akten die Pflicht zur Verschwiegenheit. Auf § 353 b Abs. 2 StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

    c) Die der Vertraulichkeit unterliegenden Akten sind zugänglich den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, den namentlich benannten Fraktionsassistenten sowie den mit der Betreuung des Ausschusses beauftragten Bediensteten der Bürgerschaft. Der Umgang mit diesen Akten ist im Verantwortungsbereich eines jeden Empfängers so zu organisieren, dass andere als die in Satz 1 genannten Personen keinen Zugang haben.

    d) Der Untersuchungsausschuss behält sich vor, einen Vertraulichkeitsbeschluss hinsichtlich einzelner Akten oder Aktenbestandteile für Zwecke der Verwendung in öffentlicher Beweisaufnahme und/oder im Abschlussbericht aufzuheben.
    Hat eine öffentliche Stelle Akten oder Aktenbestandteile für vertraulich erklärt, wird die Vertraulichkeit nur mit deren Einverständnis oder aufgrund gerichtlicher Entscheidungen aufgehoben.

    e) Für Akten von besonderer Schutzwürdigkeit (VS-Sachen, Personalakten etc.) kann der Ausschuss abweichende und/oder ergänzende Regelungen beschließen.

    f) Der Vertraulichkeit unterliegende Akten, die sich im Besitz der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses und der Fraktionsassistenten befinden, sind nach Auflösung des Untersuchungsausschusses der Verwaltung der Bürgerschaft zwecks Vernichtung zurückzugeben.

    g) Akten (vertrauliche und nicht vertrauliche) dürfen nur von den unter Buchstabe c) Satz 1 genannten Personen eingesehen und nur innerhalb dieses Personenkreises weitergegeben werden.

Zeugen und deren Funktion im Untersuchungszeitraum

Zeuge

Funktion

Bischoff-Everding, Dr. Christoph

Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH, Hamburg

Blanke, Heinz-Gerd

Referat 02 Beteiligungsmanagement - Kliniken beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Bodemann, Uwe

Leiter Fachbereich Bau beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr

Bolles, Wilfried

ehem. Koordination Großinvestitionsprojekte Krankenhäuser beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Brand, Gotthard

Geschäftsführer Siekertal Klinik Betriebs GmbH

Brase, Dr. Rainer

ehem. Vorstandsmitglied Wittgensteiner Kliniken

Bremermann, Walter

Kfm. Geschäftsführer Klinikum Bremen-Mitte, Geschäftsführer Gesundheit Nord, Geschäftsführer Klinikservice Gesellschaft

Bretthauer, Ute

Leiterin Wirtschaftsabteilung, Klinikum Bremen Ost gGmbH

Brinkmann, Carsten

Terranus Consulting GmbH

Brumma, Winfried

Mitglied der Bürgerschaft, Aufsichtsrat Gesundheit Nord

Demedts, Dr. Arnoud

 

Dick, Angela

Geschäftsführerin Pflege Klinikum Links der Weser

Dodenhoff, Harm

FIDES Treuhandgesellschaft kG, Bremen

Dreyer, Brigitte

ehem. MdBB, ehem. Sprecherin der Deputation für Arbeit und Gesundheit

Ebeling, Barbara

ehemals beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, jetzt bei Gesundheit Nord

Ebke, Dr. Markus

Klinikum Bremen-Ost

Eckhoff, Jens

ehem. Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, ehem. Aufsichtsrat Gesundheit Nord

Elsner, Dr. Matthias

Klinikum Bremen-Ost

Ennenbach, Michael

Siekertal-Klinik Betriebs GmbH

Falke, Wilfried

Beirat Fondsgesellschaft R + S GmbH & Co. Reha-Klinik Rastede KG

Färber, Dr. Uwe

Staatsrat beim Senator für Wirtschaft und Häfen, Aufsichtsrat Klinikum Bremen-Mitte

Fischer, Hartmut

VBD Beratungsgesellschaft für Behörden, Berlin

Froehlke, Gerold

Interne Revision, Gesundheit Nord gGmbH

Göttsche, Jürgen

Leiter Betriebswirtschaft, Recht und Personal, Gesundheit Nord gGmbH

Grabau, Jan

Architekten BKSP, Bahlo, Köhnke, Storberg & Partner, Hannover

Gruhl, Dr. Matthias

Abteilungsleiter 3, Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Aufsichtsrat Klinikum Bremen Ost gGmbH, Aufsichtsrat Klinikum Bremen Mitte gGmbH

Günthert, Bernhard

Senatsrat, Referat 25 beim Senator für Finanzen

Güse, Dr. Hans Georg

Güse medi Consult GmbH

Haack, Dr. Hans

ärztlicher Geschäftsführer Klinikum Bremen Ost gGmbH

Haar, Bernd

Handelskrankenkasse

Hackel, Stefan

Sachgebietsleiter Controlling, Klinikum Bremen Ost gGmbH

Hahn, Peter R.

RehaProMed GmbH