Donnerstag, 09. Oktober 2014

Untersuchungsausschuss Krankenhausneubau geht weiterhin den Gründen für die Beendigung des PPP-Verfahrens nach

Björn Fecker und Antje Grotheer bei der Befragung

Der Untersuchungsausschuss Krankenhausneubau hat heute, Donnerstag, dem 9. Oktober 2014, seine Beweisaufnahme mit drei Zeugen fortgeführt.

Der ehemalige Referatsleiter im Gesundheitsressort, Herr Frederik Buscher, war von Ende 2006 bis Anfang 2008 Mitglied im Vergabeausschuss, der das wettbewerbliche Dialogverfahren für den Bau eines Teilersatzneubaus in öffentlicher-privater Partnerschaft begleitet hat. Herr Buscher wies darauf hin, dass das ursprünglich vorgesehene PPP-Verfahren und die schließlich gewählte Eigenlösung völlig unterschiedliche Baumaßnahmen seien, weil das Klinikum jetzt in weiten Teilen neu gebaut werde. Ursprünglich sei lediglich ein Teilersatzneubau vorgesehen gewesen. Der jetzt gewählte umfassendere Neubau sei für das Krankenhaus die beste Lösung. Weiter schilderte Herr Buscher Ablauf und Gründe für die Beendigung des PPP-Vergabeverfahrens.

Der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofs, Herr Lothar Spielhoff, hob hervor, der Rechnungshof habe dem beabsichtigten PPP-Verfahren aus grundsätzlichen Erwägungen reserviert gegenüber gestanden. Das PPP-Projekt für einen Teilersatzneubau des Klinikums Bremen-Mitte sei gewollt gewesen. Als Problem habe sich aus Sicht des Rechnungshofs dargestellt, dass es bis zum Ende des wettbewerblichen Dialogverfahrens keine zureichende Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Vorhaben gegeben habe. Die in Rede stehende Standortsicherungserklärung habe der Rechnungshof als problematisch eingeschätzt.

Der frühere Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen, Herr Dieter Mützelburg, schilderte, dass die Ursache für das Scheitern des PPP-Verfahrens letztlich darin zu sehen sei, dass die Bieterkonsortien keine Angebote abgegeben hätten, weil die Stadt Bremen keine öffentliche Bürgschaft für das Vorhaben in Aussicht gestellt habe.

Die Sprecher der Fraktionen bewerten die Beweisaufnahme wie folgt:

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Björn Fecker (Bündnis 90/Die Grünen): „Bereits im Februar 2007, also zu Zeiten der großen Koalition, gab es konkrete Planungen für einen „Plan B“ im Falle eines Scheiterns des PPP-Verfahrens. Die Zeugen haben deutlich gemacht, dass das damalige Vergabeverfahren Anfang 2008 korrekt beendet wurde, da durch die Bieter keine Angebote abgegeben wurden. Die Rahmenbedingungen dieses Vergabeverfahrens wurden unter Beteiligung der CDU im Jahre 2006 durch den Senat beschlossen. Der Präsident des Landesrechnungshofes hat überdies deutlich gemacht, dass die im Rahmen des PPP-Verfahrens durch das KBM beauftragten Wirtschaftlichkeitsberechnungen mehr als fragwürdig waren.“

Die stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Antje Grotheer (SPD): „Die heutige Beweisaufnahme belegte, dass die jetzt gewählte Bauvariante zu einem besseren Krankenhaus, als es ursprünglich im PPP-Verfahren geplant war, führen wird. Der frühere Präsident des Landesrechnungshofs bestätigte zudem, dass gegen die Wirtschaftlichkeit des aufgegebenen PPP-Modells erhebliche Zweifel bestanden.“

Der Sprecher der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschusses, Rainer Bensch: „Ab Februar 2008 wäre ein neues, modifiziertes PPP-Verfahren, ausdrücklich auch mit Bürgschaft, möglich gewesen. An diesem neuen Vergabeverfahren hätten die bisherigen Bieter wie auch weitere Bieter teilnehmen können. Ein Klinikneubau mit erheblich niedrigerem Zeit- und Kostenrisiko, wie es auch im Frühjahr 2014 mit dem PPP-Neubau der Hochtaunuskliniken erfolgreich gelungen ist, wäre definitiv möglich gewesen.“

Der Sprecher der Fraktion Die Linke im Untersuchungsausschusses, Klaus-Rainer Rupp: „Es stellt sich immer mehr heraus, dass die Finanzierung des Neubaus am Klinikum Bremen-Mitte – angefangen mit der PPP-Ausschreibung – eine komplette Fehlkonstruktion ist. Die Aussagen des Zeugen Lothar Spielhoff haben heute deutlich gemacht, dass die Hinweise und Fragen des Rechnungshofs zur PPP-Konzeption über die gesamte Dauer des Vergabeverfahrens geflissentlich ignoriert wurden. Schon vor Beginn des PPP-Verfahrens war klar, dass die Stadt für den TEN keine Bürgschaft geben wollte, ebenso wie klar war, dass die Bieter ohne eine solche Risiko-Verlagerung kein Angebot vorlegen würden. Wäre die Stadt von vornherein ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, in den Standort KBM zu investieren, würde das Krankenhaus längst stehen.“

Die öffentliche Beweisaufnahme wird am Dienstag, dem 14. Oktober 2014, fortgesetzt. Weitere Termine finden Sie in dieser Übersicht (PDF-Datei). Da die Anzahl der Zuschauerplätze begrenzt ist, bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Nummer 0421/361-4555.