Montag, 02. März 2020

FAQs Enquete-Kommission

Die Bremische Bürgerschaft hat am 29. Januar erstmals die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen. Alle Fraktionen stimmten für den interfraktionellen Antrag "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen". Die CDU als stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht für den Vorsitz. Aber was macht überhaupt eine Enquete-Kommission? In unseren FAQs beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Enquete - was ist das überhaupt?
Der Begriff „enquête“ kommt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt „Untersuchung“. Eine Enquete-Kommission ist eine vom Parlament eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich mit komplexen und umfangreichen Themen beschäftigt. Die Kommission wird von den Fraktionen gemeinsam eingesetzt und soll überparteilich sein, um eine Lösung zu erarbeiten, die von  möglichst vielen Abgeordneten mitgetragen wird.

Wie ist das geregelt?
In der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, genauer gesagt in §72(1), heißt es: Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann eine Enquetekommission eingesetzt werden. Der Antrag muss den Auftrag der Enquete-kommission bezeichnen.

Wie wird so eine Kommission eingesetzt?

Dazu muss es einen Antrag im Parlament geben. In diesem Fall ist es ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen (Drs 20/258), der die Einsetzung einer Kommission mit dem Namen „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ fordert.

Wer sitzt in so einer Kommission?
Die Kommission soll zur Hälfte mit Abgeordneten und zur Hälfte mit Fachleuten besetzt sein, die von den Fraktionen benannt werden. Der Einsetzungsantrag sieht 18 Mitglieder vor: 9 Abgeordnete (3x CDU, 2x SPD, 2x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1x DIE LINKE, 1x FDP) und 9 ebenfalls stimmberechtigte Sachverständige (im gleichen Verhältnis von den Fraktionen benannt). Bei ihrer Arbeit wird die Kommission durch Personal der Bürgerschaftskanzlei unterstützt. Hier geht es zur Übersichtsseite: https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=722

Wer hat den Vorsitz?
Das wird nach dem Rangmaßzahlverfahren von Sainte-Laguë/Schepers berechnet, wie auch bei den Ausschüssen. Da diese Kommission die erste in der aktuellen Legislaturperiode ist, kann die CDU als größte Fraktion eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den Vorsitz vorschlagen. Selbstverständlich können die Fraktionen sich auch abweichend von dieser Regel auf eine andere Person verständigen.

Und wie sieht dann die Arbeit der Kommission aus?
Das entscheidet die Kommission in ihrer konstituierenden Sitzung. Es wird wie bei Parlamentsausschüssen einen Sitzungskalender geben (abrufbar hier auf unserer Website), interne und öffentliche Sitzungen, ggf. auch Anhörungen.

Wie lange hat die Kommission für ihre Arbeit Zeit?
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft sieht in §72(3) vor, dass die Enquete-Kommission ihren Bericht so rechtzeitig vorzulegen hat, dass „bis zum Ende der Wahlperiode eine Aussprache darüber in der Bürgerschaft stattfinden kann“. Das Parlament soll also noch genügend Zeit bekommen, über den Bericht der Enquete-Kommission zu beraten und Anträge mit Handlungsvorschlägen zu beschließen. Nach dem Einsetzungsantrag ist die Enquete-Kommission aufgefordert, binnen 18 Monaten einen schriftlichen Abschlussbericht vorzulegen. Diese Frist kann gegebenenfalls verlängert werden, falls es die Beratung und Abarbeitung der Arbeitsaufträge durch die Kommission erfordert.

Achtet die Kommission bei ihrer eigenen Arbeit auf Klimaschutz?
Die Sitzungen der Kommission sind, so steht es im Einsetzungsantrag, „möglichst klimafreundlich durchzuführen“. Wie genau das umgesetzt wird, werden die Mitglieder der Kommission zu Beginn selber erarbeiten.