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Besuch im Landtag

Besuchen Sie die Bremische Bürgerschaft, den Landtag des Bundeslandes Bremen und die Stadtbürgerschaft, die Gemeindevertretung der Freien Hansestadt Bremen.

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Nutzen Sie ihr Bürgerrecht

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Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Auch die bremische Landesverfassung gewährleistet dieses Recht.

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