Freitag, 26. November 2021

Neue Regelungen zum Schutz vor COVID-19 in der Bremischen Bürgerschaft

Um Infektionen mit dem Corona-Virus zu verhindern, greifen auf Beschluss des Vorstandes in den Räumen der Bürgerschaftskanzlei vom 29. November 2021 bis einschließlich zum 31. Januar 2022 zusätzliche Maßnahmen. Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme arbeitet der Großteil des Personals vorerst wieder im Homeoffice. Ausschussitzungen sollen, soweit keine Gründe für eine Präsenzsitzung vorliegen, per Videokonferenz stattfinden. Entsprechendes gilt für Deputationssitzungen, die in den Räumen der Bürgerschaft stattfinden. Der Parlamentsbetrieb wird selbstverständlich aufrecht erhalten.

Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit unter folgenden Bedingungen Zutritt zu den Räumlichkeiten:

Ab sofort:
Zutritt wird Besucher:innen (dazu zählen auch Medienvertreter:innen) nur nach der 2G-Regelung gewährt.

Ab Warnstufe 1:
Alle Personen müssen in allen Gebäuden eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen. Das gilt auch für die Sitzungs- und Plenarräume, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Ab Warnstufe 2:
Zutritt wird Besucher:innen (dazu zählen auch Medienvertreter:innen) nur nach der 2G+-Regelung (d.h. zusätzlich ein zertifizierter COVID 19-Test oder im Ausnahmefall Selbsttest unter Aufsicht) gewährt. Alle Personen müssen in allen Gebäuden eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen. Das gilt auch für die Sitzungs- und Plenarräume, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Aktuell gilt in Bremen die Warnstufe 2.

Besucher:innen finden weitere Hinweise auf der Website der Bremischen Bürgerschaft unter www.bremische-buergerschaft.de/corona.

Die Bürgerschaft bleibt im genannten Zeitraum unter der Telefonnummer 361-20 200 erreichbar (werktags von 7 bis 20 Uhr).