Dienstag, 14. September 2021

Petitionsausschuss begrüßt Entscheidung zu Datenschutzverletzung durch openPetition

Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig das Untersuchungsergebnis der Berliner Datenschutzbeauftragten begrüßt, wonach die Plattform openPetition mit dem Kopieren von Petitionen von der Website der Bürgerschaft gegen geltendes Recht verstößt.

Nachdem die in Berlin beheimatete Web-Platform openPetition wiederholt öffentliche Petitionen inklusive der Namen der Petent:innen ohne Zustimmung von der Website der Bremischen Bürgerschaft kopiert hatte, hatte das Parlament um eine Einschätzung durch Berlins oberste Datenschützerin gebeten.

In einem Schreiben an Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff teilt die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, ihr Untersuchungsergebnis nun mit: Nach ihrer Einschätzung, so Smoltczyk, sei "eine Weiterverarbeitung des Klarnamens der jeweiligen Petent*innen durch die openPetition gGmbH nicht von der Einwilligung, die die Petent*innen [...] zur Datenverarbeitung erteilen", erfasst. Sie habe sich an das Unternehmen gewandt und gehe davon aus, dass diese rechtswidrige Praxis zeitnah eingestellt werde.

"Das Untersuchungsergebnis ist eine Ohrfeige für openPetition", urteilte der Ausschussvorsitzende Claas Rohmeyer in der Sitzung. Die Bremische Bürgerschaft hat openPetition heute schriftlich aufgefordert, nicht länger Daten von der Website des Parlaments zu kopieren. „Echte Petitionen gehören immer in die Parlamente, denn nur dort bekommen Bürgerinnen und Bürger Hilfe. Unterschriften auf Plattformen sind nur gesammelte Daten, die im Zweifelsfall nur dem Plattformbetreiber nützen", so Rohmeyer weiter. Der Ausschuss sei zuversichtlich, dass die Intervention der Berliner Datenschutzbeauftragten Wirkung zeige und somit keine rechtlichen Schritte notwendig seien.


Die vollständige Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten kann hier eingesehen werden: https://bit.ly/3z27cAj