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19.03.24 - 19.03.25

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Rechnungsprüfungsausschuss (Stadt)

Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Einsetzungsbeschluss gefasst:


Die Stadtbürgerschaft setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen städtischen Rechnungsprüfungsausschuss ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Der städtische Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Haushaltsrechnungen der Stadtgemeinde unter Berücksichtigung der Berichte des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen.

2. Der städtische Rechnungsprüfungsausschuss berichtet der Stadtbürgerschaft über seine Beratungsergebnisse zu Ziffer 1.

3. Der städtische Rechnungsprüfungsausschuss überwacht die Umsetzung seiner Beschlüsse zu Ziffer 1.

4. Der doppische Jahresabschluss, Haushaltsrechnungen, Abschlussberichte Produktgruppenhaushalt, Berichte des Rechnungshofs, Rechnungen des Rechnungshofs und Mitteilungen des Senats aufgrund der Berichte des Rechnungshofs sind von der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied