Thursday, 06. July 2023

Landesbehindertenbeauftragter rügt Bauressort

Der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein hat heute von seinem gesetzlichen Rügerecht Gebrauch gemacht und einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen formal gegenüber der zuständigen Bausenatorin Özlem Ünsal gerügt.

Hintergrund der Beanstandung ist die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Gebäude im Tabakquartier, das künftig vom Finanzsenator insbesondere für die Nutzung des Aus- und Fortbildungszentrums angemietet werden wird: Der Zugang zu diesem Gebäude soll durch einen Hublift vermittelt werden.

Die Vorgaben zur Barrierefreiheit nach der Landesbauordnung und dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz sehen vor, dass öffentliche Gebäude für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen.

Frankenstein: „Ein Hublift ist mit den baurechtlichen Vorgaben in öffentlichen Gebäuden unvereinbar. Für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator ist eine selbstbestimmte Nutzung dieser Anlagen kaum möglich. Sie für ein öffentliches Gebäude überhaupt in Erwägung zu ziehen, offenbart eklatante Mängel im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit innerhalb des Genehmigungsprozesses.“

Frankenstein hatte im Dezember 2022 darauf hingewiesen, dass eine solche Genehmigung rechtswidrig wäre. Die Baugenehmigung wurde trotzdem am 1. März 2023 erteilt. Frankensteins Bedenken wurden mit einem Auflagenvorbehalt begegnet für den Fall, dass sich Nutzer:innen beschweren. Dann wolle die Behörde eine Änderung der Genehmigung prüfen.

„Es ist nicht hinzunehmen, dass eine Benachteiligung behinderter Menschen erst vollzogen wird und wider besseren Wissens eine rechtswidrige Genehmigung erteilt wird, die dann zurückgenommen werden soll, wenn es Beschwerden gibt.“

Der Landesbehindertenbeauftragte weist darauf hin, dass auch die im Forum Barrierefreies Bremen zusammengeschlossenen Behindertenverbände auf den Sachverhalt aufmerksam geworden sind und ihm berichtet hätten, die Einleitung eines Verbandsschlichtungsverfahren zu prüfen.

„Ich erwarte, dass die Genehmigung geändert wird und eine Rampe gebaut wird, noch bevor die Verwaltung ihre Arbeit dort aufnimmt,“ so Frankenstein.