Online-Petition

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Sie können sich auch zuerst die Liste der öffentlichen Petitionen ansehen

Kontakt

Haus der Bürgerschaft
– Petitionsausschuss –
Am Markt 20
28195 Bremen

E-Mail: petitionsausschuss@
buergerschaft.bremen.de

Telefon: 0421/361-77770
Fax: 0421/496-12492

Diese Website in Leichter Sprache

Für Sie im Petitionsausschuss

Gruppenfoto der Mitglieder des Petitionsausschuss,

Gesetzliche Grundlagen

Zum Petitionsgesetz

Verfahrensordnung

Zur Verfahrensordnung

Was ist eine Petition?

Illustration für den Bereich Petition

Mit einer Petition dürfen sich alle Bürgerinnen und Bürger gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen wehren. So können Sie unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben.

Der Petitionsausschuss kümmert sich um die Anliegen einzelner Bürgerinnen und Bürger,

  • weil auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist,
  • weil auch das beste Gesetz Mängel aufweisen kann
  • und weil auch die umfangreichste Rechtsverordnung einen Sonderfall nicht immer bedacht haben kann.

So können Sie eine Petition einreichen

Weil das Petitionsrecht für alle gilt, muss es auch ohne bürokratische Hürden wahrgenommen werden können. Darum gibt es für die Formulierung einer Petition keine Formvorschriften oder Vorgaben.

Eine Petition können Sie schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail an petition@buergerschaft.bremen.de einreichen. Ausreichend ist ein einfaches Schreiben, in dem Sie Ihr Anliegen kurz schildern und die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Das Schreiben muss Ihre vollständige Anschrift enthalten. Wenn Sie Ihre Petition per Post einreichen, muss das Schreiben persönlich unterschrieben sein. Bei Petitionen, die Sie per Mail einreichen, müssen Sie zusätzlich die E-Mail-Adresse angeben, unter der Sie zu erreichen sind.


Alternativ können Sie eine Petition mit dem auf der Website der Bremischen Bürgerschaft bereitgestellten Formular online einreichen.
Wenn Ihr Anliegen von allgemeinem Interesse ist, besteht die Möglichkeit, die Petition mit dem Wunsch auf Veröffentlichung einzureichen. Eine öffentliche Petition wird für sechs Wochen auf der Website der Bürgerschaft veröffentlicht. In diesem Zeitraum haben Bürger:innen die Möglichkeit, die Petition durch Mitzeichnung zu unterstützen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, Ihr Anliegen persönlich in der Bürgersprechstunde oder in der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses vorzutragen. Vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Am Markt 20
28195 Bremen
Tel. (0421) 361-77770
Fax. (0421) 496-12492
E-Mail: petitionsausschuss@buergerschaft.bremen.de

So läuft das Verfahren

Ablauf Petitionsverfahren
Ablauf Petitionsverfahren

Das Petitionsverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Wenn Ihre Eingabe bei der Bremischen Bürgerschaft eingegangen ist, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.

Zeitgleich bittet der Petitionsausschuss den Senat um eine Stellungnahme. Wenn diese dem Petitionsausschuss vorliegt, erhalten Sie nochmals Gelegenheit, sich dazu zu äußern.
Um den Sachverhalt gegebenenfalls weiter aufzuklären, hat der Petitionsausschuss die Möglichkeit, sich unter anderem die Akten vorlegen zu lassen. Auch kann er Beauftragte des Senats, sonstige Behördenvertreter/-innen sowie die Petenten in eine Ausschusssitzung bitten oder sich an Ort und Stelle über die Verhältnisse informieren.

Seine abschließende Stellungnahme dazu, wie mit der Eingabe weiter verfahren werden soll, legt der Petitionsausschuss der Bürgerschaft (Landtag) oder der Stadtbürgerschaft als Empfehlung vor. Die Bremische Bürgerschaft entscheidet dann darüber, ob die Eingabe dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet oder als unbegründet zurückgewiesen wird. Wenn der Vorgang bereits im Vorfeld zu Gunsten der Bürger geregelt werden konnte, erklärt die Bremische Bürgerschaft die Eingabe für erledigt.

Der Petitionsausschuss hat die Pflicht, die Verwaltung zu kontrollieren, er kann ihr aber keine Weisung erteilen. Deswegen ist der Senat nicht verpflichtet, einem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, der Petition abzuhelfen, zu folgen. Er muss dann jedoch seine ablehnende Haltung mündlich vor dem Ausschuss begründen.

Die Ausschussvorsitzende/der Ausschussvorsitzende teilt allen Personen, die eine Eingabe eingereicht haben, schriftlich mit, wie die Bremische Bürgerschaft in ihrem Fall entschieden hat. Auch die wesentlichen Gründe für die Entscheidung werden genannt. Das Petitionsverfahren dauert durchschnittlich drei bis sechs Monate.

Termine für die Sprechstunde für Bürger:innen

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22.05.24 | 17:00 - 19:00

Bürger:innen-Sprechstunde

Die nächste Bürger:innen-Sprechstunde findet am

Mittwoch, 22. Mai 2024,
von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr,

in den Räumlichkeiten des

Ortsamt Bremen-West
Walle-Center
Waller Heerstraße 99
28219 Bremen

statt...

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