Abschlussbericht

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Bericht des Untersuchungsausschusses „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“

258 K

Aufklärung von Tatbeständen zur unzulässigen Einflussnahme auf die Funktion, Amtsführung und Personalbesetzung des unabhängigen RPA Brhv.

Mitglieder

Vorsitzender:
Röwekamp, Thomas (Fraktion CDU)

Stellvertretender Vorsitzender:
Schramm, Manfred (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Mitglieder:
Busch, Birgit (Fraktion SPD)
Herderhorst, Rolf (Fraktion CDU)
Hoyer, Werner (Fraktion SPD)
Röwekamp, Thomas (Fraktion CDU)
Schildt, Frank (Fraktion SPD)
Schramm, Manfred (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Stellvertreter/-innen:
Blank, Michael (Fraktion SPD)
Günthner, Martin (Fraktion SPD)
Haker, Almut (Fraktion CDU)
Hoch, Doris (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Imhoff, Frank (Fraktion CDU)
Kulla, Hasso (Fraktion SPD)

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen aus sechs Mitgliedern und sechs stellvertretenden Mitgliedern bestehenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein mit dem Auftrag - im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Landes und der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Seestadt Bremerhaven - unzulässige Einflussnahme, Nötigung, Bestechung und Vorteilsnahme im Amt zwecks Einschränkung der verfassungsrechtlich verankerten Pflichten zur unabhängigen Rechnungsprüfung zu untersuchen und der Bürgerschaft (Landtag) Bericht zu erstatten.

Dabei sind hinsichtlich

  1. der Ausübung der Kommunalaufsicht durch den Senat und den Landesrechnungshof über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Rechnungsprüfung,
  2. der Funktion des Senats, des Oberbürgermeisters der Stadt Bremerhaven und des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung


insbesondere folgende Sachverhalte zu klären:

  • unzulässige Einflussnahme von Mitgliedern der Organe des Landes oder der Seestadt Bremerhaven auf die unabhängige Rechnungsprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamts Bremerhaven,
  • unzulässige Einflussnahme von Mitgliedern der Organe des Landes oder der Seestadt Bremerhaven auf die Amtsführung des städtischen Rechnungsprüfungsamts Bremerhaven,
  • Konsequenzen aus den untersuchten Vorhaben in Form veränderter Verfahren in Sachen der unabhängigen Rechnungsprüfung und Einhaltung der verfassungsgemäßen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts und der öffentlichen Kontrolle.

Verfahrensordnung

Verfahrensordnung des UA "Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven"
beschlossen am 27. Mai 2002

  1. Bezeichnung des Untersuchungsausschusses
    Der Ausschuss trägt die Kurzbezeichnung Untersuchungsausschuss "Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven".
  2. Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an den Ausschusssitzungen
    Die stellvertretenden Mitglieder können an den nichtöffentlichen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Bei den öffentlichen Beweisaufnahmen haben sie kein Fragerecht, es sei denn, sie vertreten ein Mitglied. Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz besteht keine persönliche Stellvertretung.
  3. Teilnahme von Fraktionsassistenten
    Der Ausschuss ist mit der Teilnahme jeweils eines namentlich benannten Fraktionsassistenten an den nichtöffentlichen Sitzungen einverstanden. Die Fraktionsassistenten werden darauf hingewiesen, dass sie hinsichtlich ihrer Verschwiegenheit den gleichen Pflichten unterliegen wie die Mitarbeiter der Verwaltung der Bürgerschaft, und nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet.
  4. Anwesenheit von Senatsvertretern
    Im Hinblick auf Art. 98 Abs. 1 LV werden dem Senat Einladungen zu den Ausschusssitzungen übermittelt. Zu nichtöffentlichen Sitzungen haben Vertreter des Senats keinen Zutritt (Art. 98 Abs. 3 Satz 2 LV).
  5. Protokollführung im Ausschuss
    Von den Beweisaufnahmen werden Wortprotokolle, von den nichtöffentlichen Sitzungen grundsätzlich Beschlussprotokolle erstellt. Einsicht in die Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahme wird erst gewährt, nachdem sie den vernommenen Zeugen vorgelegen haben.
  6. Information der Presse
    Die Information der Presse erfolgt durch mit allen Fraktionen abgesprochene Presseerklärungen oder durch Pressekonferenzen, an denen der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vertreter der SPD-Fraktion teilnehmen. Die übrigen Mitglieder und Stellvertreter können teilnehmen.
  7. Verwendung von Unterlagen
    Unterlagen, die nicht zuvor allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt worden sind, dürfen bei Zeugenbefragungen nicht herangezogen werden.
  8. Schriftwechsel der Ausschussassistenz
    Jeder im Ausschuss vertretenen Fraktion und den Fraktionsassistenten wird ein Exemplar des geführten Schriftwechsels zur Verfügung gestellt ("Kleiner Verteiler").
  9. Vervielfältigung der Akten
    Die Fraktionen werden von dem Eingang des Aktenmaterials unterrichtet. Sie erhalten Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen die Akten durchzusehen. Die von den Ausschussmitgliedern gekennzeichneten Unterlagen werden, sofern nicht nach Nr. 14 e) etwas anderes beschlossen wird, danach kopiert und an alle Ausschussmitglieder über die in der Geschäftsstelle eingerichteten Fächer verteilt.
  10. Reihenfolge der Befragung
    In den öffentlichen Beweisaufnahmen erhält zunächst der Vorsitzende, dann der stellvertretende Vorsitzende, dann der Vertreter der SPD-Fraktion die Möglichkeit zur Befragung. Nach Abschluss der ersten Befragungsrunde werden weitere Befragungen in der Reihenfolge der Wortmeldungen durchgeführt.
  11. Rechtsstellung der Zeugen
    Rechtsbeistände von Zeugen haben das Recht, bei der Vernehmung ihres Mandanten anwesend zu sein. Sie können keine Beweisanträge stellen. Der Ausschuss wird aber Anregungen zu Beweiserhebungen entgegennehmen, sie prüfen und ihnen folgen, wenn er sie für berechtigt hält.
  12. Öffentlichkeit der Beweiserhebung
    Der Untersuchungsausschuss lässt Live-Rundfunkübertragungen bei öffentlichen Beweisaufnahmen nicht zu. Mitschnitte durch den Hörfunk sind bei öffentlichen Beweisaufnahmen zur Verwendung für O-Ton-Sequenzen in Reportagen zulässig.
  13. Behandlung anonymer Hinweise
    Anonyme Hinweise werden in der Regel vom Ausschuss nicht berücksichtigt. Im Einzelfall entscheiden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit dem Vertreter der SPD-Fraktion, ob ein anonymer Hinweis so substanziiert ist, dass er in die Beratungen eingeführt wird.

    Bei anonymen Hinweisen, die nicht dem Ausschuss, sondern einzelnen Mitgliedern bzw. Fraktionen zugehen, entscheidet zunächst das Mitglied bzw. die jeweilige Fraktion über die Relevanz des Hinweises. Halten sie ihn für substanziiert, wird der anonyme Hinweis dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter sowie dem Vertreter der SPD-Fraktion zugeleitet, die über die weitere Verwendung befinden. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss, ob entsprechenden Hinweisen weiter nachgegangen wird.
  14. Verfahren zur Behandlung von Akten
    a) Akten oder Teile von Akten, die von der übersendenden Stelle bei der Übergabe an den Untersuchungsausschuss ausdrücklich als "vertraulich" bezeichnet werden, und die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gelten als vom UA mit einem Beschluss nach § 7 Abs. 5 UAG versehen

    b) Aufgrund des Vertraulichkeitsbeschlusses besteht im Hinblick auf den Inhalt der der Vertraulichkeit unterliegenden Akten die Pflicht zur Verschwiegenheit. Auf § 353 b Abs. 2 StGB wird hingewiesen.

    c) Die der Vertraulichkeit unterliegenden Akten sind zugänglich den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des UA, den benannten Fraktionsassistenten sowie den mit der Betreuung des Ausschusses beauftragten Bediensteten der Bürgerschaft. Der Umgang mit diesen Akten ist im Verantwortungsbereich eines jeden Empfängers so zu organisieren, dass andere als die in Satz 1 genannten Personen keinen Zugang haben.

    d) Der UA behält sich vor, einen Vertraulichkeitsbeschluss hinsichtlich einzelner Akten oder Aktenbestandteile für Zwecke der Verwendung in öffentlicher Beweisaufnahme und/oder im Abschlussbericht aufzuheben. Hat eine öffentliche Stelle Akten oder Aktenbestandteile für vertraulich erklärt, wird die Vertraulichkeit nur mit deren Einverständnis oder aufgrund gerichtlicher Entscheidungen aufgehoben.

    e) Für Akten von besonderer Schutzwürdigkeit (VS-Sachen, Personalakten etc.) kann der Ausschuss abweichende und/oder ergänzende Regelungen beschließen.

    f) Der Vertraulichkeit unterliegende Akten, die sich im Besitz der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des UA und der Fraktionsassistenten befinden, sind nach Auflösung des UA der Verwaltung der Bürgerschaft zwecks Vernichtung zurückzugeben.

    g) Akten (vertrauliche und nicht vertrauliche) dürfen nur von den unter Buchstabe c) Satz 1 genannten Personen eingesehen und nur innerhalb dieses Personenkreises weitergegeben werden.

Zeugen

Zeuge

Funktion

Bahr, Petra

Arbeitsamt Bremerhaven

Behr, Iris1

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven1

Beneken, Artur

Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven

Bödeker, Paul

Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven

Bruse, Jörg

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Dopatka, Dr. Friedrich-Wilhelm

ehem. Staatsrat bei der Senatskommission für das Personalwesen; Rechtsanwalt

Ehlers, Rüdiger

stellv. Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven

Eicke, Rolf

Kriminalpolizei (6. K)

Finger, Elsbeth

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Freitag, Ulrich

Magistratsdirektor

Frischmuth, Jan

ehem. Ltd. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bremen

Gissel-Baden, Beate

Leiterin der Abteilung Beamtenrecht im Personal- und Organisationsamt

Göhlig, Horst

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Graalmann-Scheerer, Prof. Dr. Kirsten

Generalstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bremen

Grantz, Melf

ehem. ehrenamtlicher Stadtrat

Grell, Gisela

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Haar, Fritz

Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bremen - Zweigstelle Bremerhaven

Haas, Ingo

 

Kahnert, Joachim

Referatsleiter beim Senator für Finanzen

Kipka, Heinz-Jürgen

ehem. Rechnungshof

Kleine, Dietrich

Magistratsdirektor a.D.

Klünder, Heinz

beim Senator für Inneres, Kultur und Sport

Knebel, Hugo

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Kock, Uwe

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Lissau, Uwe

Präsident des Amtsgerichtes Bremerhaven

Louwers, Hans-Jürgen

 

Louwers, Oracha

 

Lyko, Uwe

Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bremen - Zweigstelle Bremerhaven

Machirus, Brigitte

Vorzimmer des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven

Mattern, Rainer

Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven

Mertin, Thomas

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Meyer, Jürgen

Rechtsamt der Stadt Bremerhaven

Meyer-Arndt , Dr. Hartwin

ehem. Präsident des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen

Niederquell, Burghardt

Bürgermeister der Stadt Bremerhaven

Pottschmidt, Prof. Günter

Sachverständiger

Recht, Horst

ehem. Leiter der Abteilung Ausländerwesen etc. bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven - Verwaltungspolizei

Richter, Manfred

Oberbürgermeister a. D. der Stadt Bremerhaven

Risser, Rita

Büro der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven

Rosche, Klaus

ehem. Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven

Sauerwald, Rolf

Sbeim Senatskommissar für den Datenschutz

Scharnert, Barbara

Büro der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven

Schlemmermeyer, Bernd

komm. Leiter des Rechtsamtes der Stadt Bremerhaven

Schulz, Arno

Ortspolizeibehörde der Stadt Bremerhaven

Schulz, Jörg

Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven

Seggern, Bernd von

ehem. Abteilungsleiter Allgemeine, finanzielle Hilfe im Amt für Jugend und Familie, Bremerhaven

Spielhoff, Lothar

Präsident des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen

Stief, Harald

beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

Teiser, Michael

stellv. Vorsitzender der CDU Bremerhaven

Vajen, Horst

ehem. Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven

Viehweger, Michael

Direktor der Ortspolizeibehörde der Stadt Bremerhaven

Zimmermann, Hans

Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven