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04.02.26 - 04.02.27

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Ausschuss für die Gleichstellung der Frau

Die Bremische Bürgerschaft findet es wichtig, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die gleichen Chancen haben. Weil Frauen und Mädchen oft durch Regeln und Strukturen benachteiligt werden, hat das Parlament den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau eingesetzt – kurz: GdF. Er diskutiert, wie Frauen und Mädchen an allen Lebensbereichen besser teilhaben können. Dabei geht es oft um die Themen Ausbildung und Berufsleben, beispielsweise um Projekte, die mehr Schülerinnen für technische Berufe begeistern sollen. Außerdem befasst sich der GdF mit Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.

Regelmäßig berichten Mitarbeiter:innen des Senats und der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Ausschuss über Gleichstellungsthemen. Der GdF tauscht sich auch mit der Landesfrauenbeauftragten aus und lädt verschiedene Fachleute wie Wissenschaftler:innen oder Mitarbeiter:innen von Unternehmen in seine Sitzungen ein.

Darüber hinaus überwacht und fördert der Ausschuss, dass alle staatlichen Stellen in Bremen geschlechtergerecht handeln. Dafür berichtet ihm der Senat zum Beispiel regelmäßig, wie weit er Gender Mainstreaming umsetzt. Das bedeutet, wie weit er bei seinen Handlungen die Bedürfnisse aller Geschlechter berücksichtigt. Das wäre etwa der Fall, wenn ein neuer Spielplatz Spielgeräte für alle Kinder bietet, egal wie alt sie sind, welches Geschlecht sie haben oder welche körperlichen Fähigkeiten sie mitbringen.

Außerdem beschäftigt sich der Ausschuss immer wieder mit der Situation von Frauen weltweit, zum Beispiel im Iran oder in der Ukraine.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern als wichtige gesellschaftliche Querschnittsaufgabe an. Deshalb setzt die Bürgerschaft (Landtag) einen ständigen Ausschuss für die Gleichstellung der Frau ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung nach wie vor bestehender struktureller Benachteiligung von Frauen und Mädchen, insbesondere Alleinerziehender, die geeignet sind, deren gleichberechtigte gesellschaftliche und ökonomische Teilhabe in allen Bereichen, insbesondere im Bereich der Ausbildung und im Berufsleben, zu gewährleisten und zu verbessern,
  2. Beratung und Empfehlung von Maßnahmen, die der Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen dienen,
  3. Parlamentarische Kontrolle, Begleitung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming und Gender Budgeting) im Handeln der Regierung, Verwaltungen und Gesellschaften und
  4. Begleitung aller gleichstellungspolitischen Angelegenheiten.

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Mitglieder