Hinweis
Dieses Gremium tagt grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz
Der Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz überwacht Maßnahmen der Polizei, mit denen diese Daten sammelt, um bestimmte Gefahren und Straftaten abzuwenden. Die Maßnahmen können zum Beispiel die Beobachtung einer Person oder ihre Telefonüberwachung sein. Das Bremische Polizeigesetz zählt die Maßnahmen im Einzelnen auf und sagt auch, unter welchen Umständen sie erlaubt sind.
Der Ausschuss prüft außerdem, ob Daten im Zusammenhang mit bestimmten Gefahren oder Straftaten richtig weitergegeben wurden – innerhalb Deutschlands, in die EU oder an die zuständigen Stellen in anderen Ländern.
Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern und deren Stellvertreter:innen. Diese sechs Personen werden nicht wie die Mitglieder der anderen Ausschüsse von ihren Fraktionen am Anfang der Wahlperiode benannt. Stattdessen werden sie von der Bürgerschaft gewählt. Das liegt daran, dass sie besonders vertrauenswürdig sein müssen. Da es mehr Fraktionen als Plätze im Ausschuss gibt, würden nach der Wahl einige Fraktionen keine Person in den Ausschuss schicken. Damit trotzdem alle Meinungen im Ausschuss vertreten sind, wählt die Bürgerschaft aus diesen übrigen Fraktionen zusätzlich sogenannte ständige Gäste in den Kontrollausschuss. Die ständigen Gäste dürfen in den Ausschusssitzungen nur beraten. Die Sitzungen sind vertraulich, das heißt, von der Öffentlichkeit darf niemand zuhören.
Die Senatorin für Inneres muss den Ausschuss mindestens alle sechs Monate über die oben genannten Maßnahmen informieren – allgemein, aber auch über besondere und geheime Vorgänge. Der Ausschuss darf außerdem Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft einsehen, wenn sie mit seinen Aufgaben zu tun haben.
Einsetzungsbeschluss
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung in Verbindung mit § 38 Absatz 1 des Bremischen Polizeigesetzes einen Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz zur Kontrolle der dort genannten polizeilichen Maßnahmen ein.
Dem Kontrollausschuss nach dem Polizeigesetz gehören drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder an.
Mitglieder
Vorsitzender
- Lübke, Marco (MdBB) (CDU)
Stellvertretender Vorsitzender
- Lenkeit, Kevin (MdBB) (SPD)
Mitglied
- Labetzke, Michael (MdBB) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
stellv. Mitglied
- Güngör, Mustafa (MdBB) (SPD)
- Wargalla, Kai-Lena (MdBB) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Winter, Wiebke (Dr., MdBB) (CDU)
Gast
- Janßen, Nelson (MdBB) (Die Linke)
- Schröder, Marcel (Dr., MdBB) (FDP)
