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Hausordnung_der_Bremischen_Buergerschaft.pdf Hausordnung (Stand 30.01.2024) |
Die Bürgerschaftskanzlei
Was ist die Bürgerschaftskanzlei? Jedes Parlament braucht eine Verwaltung, die den Parlamentsbetrieb überhaupt erst ermöglicht. Im Bundesland Bremen – der Freien Hansestadt Bremen – heißt der Landtag Bremische Bürgerschaft und die Landtagsverwaltung Bürgerschaftskanzlei. Die Bürgerschaftskanzlei besteht aus etwa 80 Mitarbeiter:innen unterschiedlicher Berufe und ist eine neutrale, überparteiliche Dienstleisterin, die das Parlament organisatorisch, rechtlich und technisch bei seiner Arbeit unterstützt. Sie agiert also parlamentsintern.
Die Bürgerschaftskanzlei ist der Bremischen Bürgerschaft zugeordnet und damit Teil der Legislative in der Freien Hansestadt Bremen. Sie ist eine oberste Landesbehörde. Oberster Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei ist der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft. Das unterscheidet die Bürgerschaftsverwaltung von der Exekutivverwaltung. Diese untersteht der Bremer Landesregierung, dem Senat, und handelt hoheitlich nach außen. Das bedeutet, sie vollzieht Gesetze und nimmt gegenüber Bürger:innen und Institutionen staatliche Aufgaben wahr.
Neben der Bürgerschaftskanzlei gehören die unabhängigen Beauftragtenstellen des Landesbehindertenbeauftragten, der Polizei- und Feuerwehrbeauftragten sowie der noch aufzubauenden Landesantidiskriminierungsstelle mit ihren Mitarbeitenden zur Bremischen Bürgerschaft. Auch ihre Verwaltung wird von Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei übernommen.
Wie ist die Bürgerschaftskanzlei aufgebaut?
Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft steht an der Spitze des Parlaments und damit auch an der dem Parlament zuarbeitenden Verwaltung, also der Bürgerschaftskanzlei. Sie leitet den Vorstand (parlamentarischer Ausschuss), der neben der Präsidentin als Vorsitzende aus den zwei Vizepräsidentinnen sowie den Schriftführer:innen der Bremischen Bürgerschaft besteht. Gemäß der Landesverfassung ist der Vorstand Vorgesetzter aller Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei. Daher werden in diesem Gremium die strategischen Leitlinien getroffen.
Neben dem politischen Gremium hat die Bremische Bürgerschaft einen Direktor. Als Vertreter der Präsidentin leitet er für sie die Behörde „Bürgerschaftskanzlei“. Er vertritt die Präsidentin in allen Verwaltungs- und sonstigen (nicht politischen) Angelegenheiten dieses Hauses. Unterstützt wird die Amtsleitung durch drei Fachabteilungen und aktuell zwei Stabsstellen. Ein ausführliches Organigramm der Bürgerschaftskanzlei können Sie hier herunterladen.
Was machen die Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei?
Die Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei übernehmen vielfältige Aufgaben, um das Parlament bei seiner Arbeit zu unterstützen. So bereiten sie etwa die Plenar- und Ausschusssitzungen vor, beraten Abgeordnete, Fraktionen und den Vorstand in juristischen Fragen, geben Pressemitteilungen heraus, gestalten die Webseite, pflegen die IT-Infrastruktur des Hauses, bewirten Gäste bei Veranstaltungen oder konzipieren politische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche und führen diese in der Bremischen Bürgerschaft durch.
Zusammengefasst sind diese verschiedenen Bereiche in drei Abteilungen: Zentrale Dienste, Parlamentsdienste und Öffentlichkeitsarbeit/Informationsdienste. Jede Abteilung untergliedert sich wiederum in kleinere Einheiten, die Referate. Außerdem gibt es Stabsstellen und –referate, die direkt bei der Präsidentin bzw. dem Direktor der Bürgerschaftskanzlei angeschlossen sind.
Das breite Aufgabenspektrum zeigt, wie anspruchsvoll und vielschichtig die Bedarfe des Parlamentes sind; und wie wichtig ein umfassender Beitrag des Parlaments zur Demokratie ist Letztlich legt das Engagement aller Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei die Grundlage dafür, dass die demokratischen Prozesse in Bremen verlässlich, gesetzeskonform und transparent ablaufen können.
Was machen die:der Polizei- und Feuerwehrbeauftragte sowie die:der Landesbehindertenbeauftragte?
Die:Der Polizei- und Feuerwehrbeauftragte (PFB) sowie die:der Landesbehindertenbeauftragte (LBB) haben eine wichtige beratende und vermittelnde Funktion – einerseits gegenüber den örtlichen Behörden und der Bevölkerung, andererseits gegenüber der Bremischen Bürgerschaft. Sie werden von der Bremischen Bürgerschaft für einen bestimmten Zeitraum gewählt und arbeiten eng mit ihr zusammen, sind aber rechtlich unabhängig. Ihre Ausarbeitungen, Berichte und Kontaktdaten stellen sie eigenständig zur Verfügung.
Die:Der Landesbehindertenbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Freien Hansestadt Bremen. Sie:Er hat den Auftrag, die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion zu fördern und darauf zu achten, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden.
Die:Der Polizei- und Feuerwehrbeauftragte ist Ansprechperson für die Beschäftigten bei Polizei und Feuerwehr sowie für die Bürger:innen. Sie:Er unterstützt den Dialog mit der Bevölkerung, bearbeitet Hinweise und Beschwerden, prüft mögliche Rechtsverstöße, macht auf strukturelle Mängel aufmerksam und gibt Empfehlungen zu deren Beseitigung. Außerdem geht sie:er Hinweisen auf Defizite in Ausstattung oder Personal nach und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung.
Weiterführende Informationen zu LBB und PFB finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten:
Landesbehindertenbeauftragte:r: www.lbb.bremen.de
Polizei- und Feuerwehrbeauftragte:r: www.pfb.bremen.de

