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Die Bürgerschaftskanzlei
Was ist die Bürgerschaftskanzlei? Jedes Parlament braucht eine Verwaltung, die den Parlamentsbetrieb überhaupt erst ermöglicht. Im Bundesland Bremen – der Freien Hansestadt Bremen – heißt der Landtag Bremische Bürgerschaft und die Landtagsverwaltung Bürgerschaftskanzlei. Die Bürgerschaftskanzlei besteht aus etwa 90 Mitarbeiter:innen unterschiedlicher Berufe und ist eine neutrale, überparteiliche Dienstleisterin, die das Parlament organisatorisch, rechtlich und technisch bei seiner Arbeit unterstützt. Sie agiert also parlamentsintern.
Auch die:der Landesbehindertenbeauftragte und die:der Polizei- und Feuerwehrbeauftragte des Landes Bremen (siehe unten) sind bei der Bürgerschaft angesiedelt. Sie sind rechtlich unabhängig, aber ihre Verwaltung wird von Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei übernommen.
Die Bürgerschaftskanzlei ist der Bremischen Bürgerschaft zugeordnet und damit Teil der Legislative in der Freien Hansestadt Bremen. Oberster Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei ist der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft. Das unterscheidet die Bürgerschaftsverwaltung von der Exekutivverwaltung. Diese untersteht der Bremer Landesregierung, dem Senat, und handelt hoheitlich nach außen. Das bedeutet, sie vollzieht Gesetze und nimmt gegenüber Bürger:innen und Institutionen staatliche Aufgaben wahr.
Wie ist die Bürgerschaftskanzlei aufgebaut?
An der Spitze der Bremischen Bürgerschaft steht die:der Präsident:in. Sie:Er leitet und repräsentiert nicht nur das Parlament, sondern ist auch die:der Chef:in der dem Parlament zuarbeitenden Verwaltung, also der Bürgerschaftskanzlei. Sie:Er leitet außerdem den Vorstand, der aus den zwei Vizepräsident:innen sowie den Schriftführer:innen der Bremischen Bürgerschaft besteht. Der Vorstand gibt die strategischen Leitlinien vor und ist Vorgesetzter aller Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei. Außerdem hat die Bürgerschaftskanzlei eine:n Direktor:in. Als Leiter:in der Behörde vertritt sie:er die:den Präsident:in in allen Verwaltungsangelegenheiten. Unterstützt wird die Führungsebene durch drei Fachabteilungen und diverse Stabsstellen. Ein ausführliches Organigramm der Bürgerschaftskanzlei können Sie hier herunterladen.
Was machen die Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei?
Die Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei übernehmen vielfältige Aufgaben, um das Parlament bei seiner Arbeit zu unterstützen. So bereiten sie etwa die Plenar- und Ausschusssitzungen vor, beraten Abgeordnete, Fraktionen und den Vorstand in juristischen Fragen, geben Pressemitteilungen heraus, gestalten die Webseite, pflegen die IT-Infrastruktur des Hauses, bewirten Gäste bei Veranstaltungen oder konzipieren politische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche.
Zusammengefasst sind diese verschiedenen Bereiche in drei Abteilungen: Zentrale Dienste, Parlamentsdienste und Öffentlichkeitsarbeit/Informationsdienste. Jede Abteilung untergliedert sich wiederum in kleinere Einheiten, die Referate. Außerdem gibt es Stabsstellen und –referate, die direkt bei der:dem Präsidentin bzw. der:dem Direktor:in der Bürgerschaftskanzlei angeschlossen sind.
Das breite Aufgabenspektrum zeigt, wie anspruchsvoll und vielschichtig die Bedarfe des Parlamentes sind. Letztlich legt das Engagement aller Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei die Grundlage dafür, dass die demokratischen Prozesse in Bremen verlässlich, gesetzeskonform und transparent ablaufen können.
Was machen die:der Polizei- und Feuerwehrbeauftragte sowie die:der Landesbehindertenbeauftragte?
Die:Der Polizei- und Feuerwehrbeauftragte (PFB) sowie die:der Landesbehindertenbeauftragte (LBB) haben eine wichtige beratende und vermittelnde Funktion – einerseits gegenüber den örtlichen Behörden und der Bevölkerung, andererseits gegenüber der Bremischen Bürgerschaft. Sie werden von der Bremischen Bürgerschaft für einen bestimmten Zeitraum gewählt und arbeiten eng mit ihr zusammen, sind aber rechtlich unabhängig. Ihre Ausarbeitungen, Berichte und Kontaktdaten stellen sie eigenständig zur Verfügung.
Die:Der Landesbehindertenbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Freien Hansestadt Bremen. Sie:Er hat den Auftrag, die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion zu fördern und darauf zu achten, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden.
Die:Der Polizei- und Feuerwehrbeauftragte ist Ansprechperson für die Beschäftigten bei Polizei und Feuerwehr sowie für die Bürger:innen. Sie:Er unterstützt den Dialog mit der Bevölkerung, bearbeitet Hinweise und Beschwerden, prüft mögliche Rechtsverstöße, macht auf strukturelle Mängel aufmerksam und gibt Empfehlungen zu deren Beseitigung. Außerdem geht sie:er Hinweisen auf Defizite in Ausstattung oder Personal nach und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung.
Weiterführende Informationen zu LBB und PFB finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten:
Landesbehindertenbeauftragte:r: www.lbb.bremen.de
Polizei- und Feuerwehrbeauftragte:r: www.pfb.bremen.de

