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03.02.26 - 03.02.27

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Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss

Laut der Bremischen Landesverfassung muss die Bürgerschaft in jeder Wahlperiode einen Geschäftsordnungsausschuss bilden. Er wird von der Präsidentin oder ihrer Stellvertretung geleitet. In der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft steht, wie das Parlament arbeiten soll, zum Beispiel nach welchen Regeln seine Sitzungen ablaufen.

Der Ausschuss kümmert sich aber auch um alle Fragen rund um die Landesverfassung. Darum wird er Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss genannt – kurz: VGO. Er schlägt Änderungen an der Landesverfassung oder der Geschäftsordnung vor und/oder diskutiert diese. Auch andere Fragen zum Parlamentsrecht stehen auf seiner Tagesordnung, etwa Änderungen am Bremischen Abgeordnetengesetz.

Wenn sich ein:e Abgeordnete:r problematisch benimmt, zum Beispiel andere Abgeordnete in einer Sitzung persönlich beleidigt, kann der VGO darauf reagieren. Er kann etwa festlegen, dass der:die Abgeordnete ein Ordnungsgeld zahlen oder die Sitzung für den Rest des Tages verlassen muss.

Abgeordnete sind während ihrer Tätigkeit für das Parlament besonders geschützt, denn sie sollen ungehindert ihrer politischen Arbeit nachgehen können. Das bedeutet unter anderem, dass der VGO zunächst zustimmen muss, bevor ein:e Abgeordnete:r beispielsweise verhaftet werden kann.

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