Bericht

Den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses der 20. Wahlperiode können Sie hier herunterladen.

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09.02.26 - 09.02.27

2 Einträge gefunden

13.02.26 | 14:00 - 17:00

Ausschuss für Petitionen (Land)

Achtung: Raumänderung!

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13.02.26 | 14:00 - 17:00

Ausschuss für Petitionen und Bürgerbeteiligung (Stadt)

Achtung: Raumänderung!

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Zum Bereich Petition

Ausschuss für Petitionen (Land)

Alle Menschen dürfen sich einzeln oder als Gruppe mit Bitten oder Beschwerden schriftlich an die Bürgerschaft wenden. Diese sogenannten Petitionen sollen meist erreichen, dass ein Amt oder eine Behörde von Bremen etwas Bestimmtes tut oder lässt. Wenn die Petition ein Landesthema betrifft, ist der staatliche Petitionsausschuss zuständig. Beispielsweise wenn eine Studentin mit der Bearbeitungszeit ihres BAföG-Antrags beim Amt für Ausbildungsförderung unzufrieden ist.

Die Landesverfassung von Bremen schreibt vor, dass es in jeder Wahlperiode einen Petitionsausschuss geben muss, der über diese Petitionen berät. Dafür fordert der Ausschuss Stellungnahmen der zuständigen staatlichen Stellen an und lädt deren Mitarbeiter:innen in seine Sitzung ein. Er kann außerdem Einsicht in Akten nehmen und zu Ortsbesichtigungen fahren. Auch Petent:innen werden unter bestimmten Umständen persönlich angehört. Am Ende gibt der Ausschuss eine Handlungsempfehlung an die Bürgerschaft (Landtag). Das Parlament stimmt dann darüber ab, ob es dieser Empfehlung folgt.

Einsetzungsbeschluss

Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2.Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft einen staatlichen Petitionsausschuss ein.

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: 
Vorbereitung der Beschlussfassung der Bürgerschaft (Landtag) über die Behandlung von Petitionen auf Grundlage des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft (Landtag).

Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Mitglieder

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied


Gast