Donnerstag, 19. Dezember 2019

Neugestaltung der Domsheide - Landesbehindertenbeauftragter fordert Haltestellen zwischen Glocke und Altem Postamt

Der Landesbehindertenbeauftragte, Joachim Steinbrück, nimmt Stellung zur Neugestaltung der Domsheide und fordert, alle Haltestellen des Verkehrsknotenpunktes zwischen der Glocke und dem Alten Postamt zu zentralisieren. Das hat Steinbrück in einem Brief Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Bausenatorin Maike Schaefer und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt mitgeteilt.

Eine Reihe bundes- und landesrechtlicher Regelungen verlangt eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums sowie des öffentlichen Personennahverkehrs.

Beispielhaft zu nennen sind das Personenbeförderungsgesetz, wonach eine vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV bis 2022 hergestellt werden soll, sowie das Bremische Landesstraßengesetz, das auf eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum abzielt.

In seinem Schreiben weist der Landesbehindertenbeauftragte darauf hin, dass den gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung des Nahverkehrsknotenpunktes Domsheide nur die Planungsalternative entspricht, bei der sich sämtliche Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Bereich zwischen der Glocke und dem Alten Postamt befinden. Dies folgt vor allem daraus, dass es sich bei der Domsheide um einen wichtigen Umsteigepunkt handelt und die Wege zum Umsteigen mit in die Betrachtung einzubeziehen sind.

Bei dieser Planungsvariante sind die Umstiegswege und damit auch die Umstiegszeiten deutlich kürzer als bei der Variante, bei der sich die Haltestellen auf der Achse Hauptbahnhof - Neustadt in der Balgebrückstraße befinden.
Dieser Aspekt ist für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen von großer Bedeutung.

Nach der zweiten Planungsvariante sollen die Haltestellen der Straßenbahnlinien 4, 6 und 8 sowie der Buslinien 24 und 25 um mehr als 50 m in Richtung Wilhelm-Kaisen-Brücke verschoben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Umstiegswege und -zeiten selbst gegenüber der jetzigen Situation weiter verlängert würden. Folge hiervon wäre wiederum, dass mobilitätsbeeinträchtigte Personen ihre Anschlüsse häufig verpassen würden, es sei denn, die Umstiegszeiten würden deutlich verlängert.

Darüber hinaus würde die Umsetzung der zweiten Planungsvariante für viele mobilitätsbeeinträchtigte Personen zu einer besonderen Erschwernis führen.
Die Balgebrückstraße hat ein langgezogenes Längsgefälle, dass sich insbesondere für gehbehinderte Personen ohne Hilfsmittel, mit Gehhilfen, Rollator oder Selbstfahrerrollstuhl, aber auch für Menschen mit nur geringer körperlicher Belastbarkeit aufgrund von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen als Hindernis darstellt, vor allem dann, wenn sie aus der Neustadt kommend, die Straßenbahnlinie 2 oder 3 erreichen wollen.
Auch für blinde und sehbehinderte Personen kann sich der längere Umstiegsweg als zusätzliche Erschwernis darstellen, weil dies die Orientierung erschwert und weil sie ebenfalls häufig langsamer sind als nicht behinderte Personen.

Der Landesbehindertenbeauftragte Steinbrück meint hierzu: „Ich wünsche mir, dass der Bürgermeister, die Verkehrssenatorin sowie die Senatorin für Wirtschaft und Arbeit die Planungsvariante unterstützen, bei der sich alle Haltestellen zwischen Glocke und Altem Postamt befinden sollen.“

Unterstützt wird die Position des Landesbehindertenbeauftragten vom „Forum Barrierefreies Bremen“, einem Zusammenschluss von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen aus verschiedenen Behindertenverbänden.
Andrea Sabellek vom „Forum Barrierefreies Bremen“ erklärt: „Kurze und barrierefreie Wege beim Umsteigen sind für gehbehinderte Menschen besonders wichtig. Eine weitere Verschiebung der Haltestellen der Linien 4, 6 und 8 sowie 24 und 25 in Richtung Wilhelm-Kaisen-Brücke wäre sogar eine Verschlechterung der bisher schon schwierigen Situation und ist für uns daher nicht akzeptabel.“