Mittwoch, 08. Juni 2011

Länder wollen Europa aktiv mitgestalten

Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags haben vom 5. bis 7. Juni 2011 in Wolfburg konferiert. In ihrer Abschlusserklärung betonten sie die Chancen, die die föderal organisierten Länder im parlamentarischen Mehrebenensystem der europäischen Union für die Förderung des europäischen Gedankens bieten. Wörtlich heißt es: „Die Präsidentinnen und Präsidenten haben aber auch Erwartungen der Landesparlamente an die europäische Politik und an die nationalen Parlamente und Regierungen formuliert, deren Verwirklichung dazu beitragen soll, die föderalistische Ordnung ebenso wie das Zusammenwachsen Europas zu stärken.
Die Wolfsburger Erklärung betont, dass Europa um der Nähe zu den Menschen willen die Länder braucht und dass die Länder ebenso Europa brauchen, um die großen Herausforderungen der Zukunft meistern zu können. Die Landesparlamente wollen und müssen deshalb europäische Politik aktiv mit gestalten und erwarten, ... in die Maßnahmen der Europäischen Union eingebunden zu werden.
Die Wolfsburger Erklärung weist darauf hin, dass das von Europa zu beachtende Subsidiaritätsprinzip die in den nationalen Verfassungen verankerten legislativen Kompetenzen der Landesparlamente schützt. Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern insbesondere die EU-Kommission auf, Legislativvorschläge im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eingehend und nachvollziehbar zu begründen.
Die frühzeitige Befassung der EU mit den Haushaltsplanungen der Mitgliedsländer im Interesse solider Staatsfinanzen wird begrüßt. Die Präsidentinnen und Präsidenten erinnern daran, dass eine neue Stabilitätskultur nur unter Einbeziehung auch der Landesparlamente als Inhaber des Budgetrechts gelingen kann.
Die Wolfsburger Erklärung spricht sich schließlich für die Fortführung der europäischen Kohäsionspolitik aus und fordert Übergangsregelungen für solche Regionen, die nicht mehr in der bisherigen Weise gefördert werden können. Für die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente ist dabei unabdingbar, dass die Gestaltungs- und Umsetzungsverantwortung für die Kohäsionspolitik bei der regionalen Ebene verbleibt.“