Thursday, 07. July 2022

Bürgerschaft ändert Wahlgesetz

Die Bremische Bürgerschaft hat in ihrer heutigen Sitzung in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Bremischen Wahlgesetzes (BremWahlG) beschlossen. Für den Gesetzesantrag des Senats stimmten die Koalitionsfraktionen, zwei Abgeordnete der FDP-Fraktion und vier Abgeordnete der CDU-Fraktion. Zwei Abgeordnete der FDP-Fraktion, 15 Abgeordnete der CDU-Fraktion, die Gruppe L.F.M. sowie der Einzelabgeordnete Beck stimmten dagegen.

Mit der Änderung von §5 des Gesetzes werden im Wahlbereich Bremen künftig 72 Abgeordnete statt bislang 69 gewählt. Im Wahlbereich Bremerhaven bleibt die Zahl der zu wählenden Abgeordneten mit 15 unverändert. Ingesamt werden dann ab der nächsten Legislaturperiode 87 Abgeordnete im Landtag der Freien Hansestadt Bremen sitzen. Die Anpassung war notwendig geworden, da sich das Einwohner:innenverhältnis zwischen beiden Städten seit der letzten Wahl verschoben hat, wie aktuelle Zahlen des Landeswahlleiters ergeben hatten.

Für die Zahl von künftig 87 Abgeordneten, die der Senat in seiner Vorlage offengelassen hatte, hatte sich der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft in Form eines Änderungsantrags einstimmig ausgesprochen.

"Dieser Vorschlag sichert die Gleichheit des Erfolgswerts der Stimmen in Bremen und Bremerhaven. Gleichzeitig wird das natürliche Quorum nicht weiter erhöht. Dafür müssen wir dann in Kauf nehmen, dass die Bürgerschaft vergrößert wird", so Vizepräsidentin Antje Grotheer in der Sitzung. "Die Vergrößerung der Bürgerschaft hatte für uns sicher nicht die oberste Priorität – gerade auch angesichts der vielfältigen Probleme, die aktuell in Deutschland und in der Welt bestehen. Allerdings müssen wir jetzt handeln, damit die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft verfassungsrechtlich unproblematisch abgewickelt werden kann."

Mit der neuen Sitzverteilung ist die Vorgabe der Landesverfassung wieder erfüllt, dass der Erfolgswert der abgegebenen Wähler:innenstimmen in Bremen und Bremerhaven nicht zu sehr voneinander abweichen darf. Gleichzeitig wird nicht der Stimmenanteil erhöht, der in Bremerhaven für einen Parlamentssitz benötigt wird (natürliches Quorum). Die beschlossene Änderung greift erstmals bei der Bürgerschaftswahl im Mai des kommenden Jahres.

Im Zuge der Gesetzesänderung wurden noch weitere geringfügige Anpassungen am Wahlgesetz vorgenommen. Diese betreffen unter anderem den Schutz des Wahlgeheimnisses und Regelungen, um den Parteien die Kandidat:innenaufstellung unter Pandemie-Bedingungen zu ermöglichen.

Der vollständige Gesetzesantrag ist hier online abrufbar: https://www.bremische-buergerschaft.de/drucksache/20/1514