Donnerstag, 16. Februar 2012

Untersuchungsausschuss: Zu wesentlichen Fragen Aussagen verweigert

Der Untersuchungsausschuss „Krankenhauskeime“ hat in seiner heutigen (16. Februar) fünften öffentlichen Beweisaufnahme am Vormittag die Geschäftsführung des Klinikums Bremen-Mitte (KBM) befragt. Der kaufmännische Geschäftsführer Dr. Robert Pfeiffer, die pflegerische Geschäftsführerin Daniela Wendorff und die ärztliche Geschäftsführerin Dr. Brigitte Kuss gaben dem Ausschuss ausführlich Auskunft über Fallpauschalen, Krankenhausfinanzierung und die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen sowie über den Sinn des Zentrenkonzepts der Gesundheit Nord im Bereich der Neonatologie und über die Auswirkung der Zusammenführung der Neonatologie von den Kliniken Links der Weser und Bremen-Nord am Klinikum Bremen-Mitte. Zu den weiteren Gegenständen der Befragung verweigerten die Zeuginnen und der Zeuge nach anwaltlichem Rat unter Berufung auf ihr Aussageverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung jegliche detaillierten Angaben. Dies betraf die Einhaltung der Vorschriften zur Krankenhaushygiene im KBM, die Art und den Umfang der vorgeschriebenen Meldewege sowie die Konsequenzen aus den Vorfällen für die Einhaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung der Krankenhaushygiene und der Meldevorschriften.

Am Nachmittag setzte der Ausschuss seine Vernehmungen fort. Er hörte die Leiterin der Bremer Zentrum für Laboratoriumsmedizin GmbH, Prof. Dr. Mariam Klouche, und befragte sie zur Arbeit des Zentrums und seiner Zusammenarbeit mit den Stationen des KBM. Hinzu kamen zwei Mitarbeiter der LADR GmbH, die diagnostisch eng mit dem Bremer Zentrum zusammenarbeitet. Detailliert fragten die Mitglieder des Ausschusses zu den Laborbefunden, die das Zentrum im Auftrag des KBM aus den Keimproben aus der Neonatologie geprüft hat. Der Ausschuss konnte sich durch die umfangreichen Auskünfte auch weitere Kenntnisse darüber verschaffen, welche Feststellungen im Falle ESBL-bildender Klebsiellen in einem diagnostischen Labor überhaupt möglich und sinnvoll sind.

Die Sprecher der Fraktionen bewerten die Beweisaufnahmen wie folgt:
Die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Antje Grotheer (SPD): „Ich bedaure sehr, dass die Klinikgeschäftsführer heute zu wesentlichen Fragenkomplexen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben. Dies gilt umso mehr, als der Auftrag des Untersuchungsausschusses allein die Aufklärung ist. Soweit die Geschäftsführerinnen und der Geschäftsführer jedoch Angaben gemacht haben, machten sie die Vorzüge des Zukunftskonzepts deutlich, eine hochqualifizierte Versorgung sicherzustellen.
Die im Laufe des Nachmittags vernommene Zeugin Prof. Dr. Klouche machte die Schwierigkeiten deutlich, vor denen die behandelnden Ärzte bei der Interpretation der mikrobiologischen Befunde standen. Die Zuordnung zu einem Ausbruchsgeschehen wurde durch Antibiogramme der Erreger wesentlich erschwert, die auf zumindest zwei Stämme von Erregern hinwiesen.“
Der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Björn Fecker (Bündnis 90/Die Grünen): „Bündnis 90/Die Grünen bedauern, dass die Geschäftsführung des KBM die Gelegenheit nicht genutzt hat, zu einer umfassenden Aufklärung der Vorgänge am KBM beizutragen. Insbesondere hätten wir erwartet, dass die Geschäftsführung zu den vielfältigen Hinweisen und Beschwerden der Beschäftigten des KBM in Bezug auf die Missstände und einen möglichen Personalmangel Stellung bezieht.“
Der Sprecher der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschusses, Rainer Bensch: „Alle drei Geschäftsführer des Klinikums Bremen Mitte haben weitgehend von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht und keinerlei Fragen zur Aufklärung beantwortet. Statt maximaler Transparenz und Aufklärung gab es somit maximale Blockade – dies trägt nicht dazu bei, verlorengegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen. Ich frage mich: Wer, wenn nicht die Geschäftsführer des Klinikums Mitte, hat es in der Hand, den Tod mehrerer Frühchen verantwortungsvoll aufzuklären?“