Freitag, 05. März 2010

Bürgerschaftspräsident zum Urteil des Staatsgerichtshofs Bremen

Bürgerschaftspräsident zum Urteil des Staatsgerichtshofs Bremen:
Eine Bestätigung und Ermutigung für weitgehende Informationsrechte des Parlaments
„Ich habe nichts anderes erwartet.“ Mit diesen Worten kommentierte Bürgerschaftspräsident Christian Weber das heutige (5. März) Urteil des Staatgerichtshofs Bremen, in dem er einen Antrag der Fraktion Die Linke als unzulässig und unbegründet abgewiesen und in seiner Urteilsbegründung gleichzeitig die Informationsrechte der Bürgerschaft betont hatte. Die Richter mussten im Organstreit zwischen Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen über Informationsrechte und -pflichten nach Artikel 79 der Bremischen Landesverfassung entscheiden. Hintergrund ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Föderalismusreform II, wonach die Länder der Bundesrepublik sich nicht weiter strukturell verschulden dürfen (Schuldenbremse).
Der Bremer Senat hatte dem Gesetzesentwurf im Juni vergangenen Jahres im Bundesrat zugestimmt. Die Linke fühlte sich nicht hinreichend über den Gesetzentwurf unterrichtet und klagte vor dem Staatsgerichtshof. Ihr Vorwurf: Die Exekutive habe ihre Informationspflichten gegenüber dem bremischen Parlament verletzt. Die Landesverfassung schreibt die vollständige Unterrichtung der Bürgerschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt über Vorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern vor. Diese Vorgabe sah der Staatsgerichtshof durch die laufende  Unterrichtung und die Stellungnahmemöglichkeit der Bürgerschaft zur Gesetzgebungsinitiative nun als erfüllt an.
Christian Weber erklärte: „Die Bürgerschaft ist vom Senat laufend in umfangreicher Weise über die Inhalte der Föderalismusreform informiert worden. Sie hat im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof von einer Stellungnahme abgesehen, weil sie mit großer, übergreifender Mehrheit - ausgenommen Die Linke - das Reformvorhaben und die Position des Senats unterstützte. Ich habe den Eindruck, dass es der Linken auch darum ging, die Reform in der Sache anzugreifen - diese konnte aber kein Gegenstand des Landesrechts und der Entscheidung des Staatsgerichtshofs sein.“
Grundsätzlich meinte der Bürgerschaftspräsident: „Für die Zukunft sollte im Interesse der Bürgerschaft und ihrer Abgeordneten der Senat zusammen mit dem Beschluss über die Einbringung einer Bundesratsinitiative auch die Bürgerschaft unterrichten. Die Abgeordneten sollten darüber nicht lediglich aus Presseerklärungen oder  Nachrichten erfahren. Eine solche Unterrichtung ist in anderen Ländern längst  Standard, teils sogar durch Gesetz oder Vereinbarung zwischen Landesregierung und Parlament geregelt. Dessen bedarf es aber nicht zwingend. Der einfache Weg, die gute Praxis im Verhältnis zwischen Senat und Bürgerschaft reichen aus meiner Sicht aus. Ich gehe davon aus, dass der Senat künftig eine solche Unterrichtung vornimmt; ich habe die Bürgerschaftskanzlei beauftragt, dies mit der Senatskanzlei zu erörtern.“
Eine solche Unterrichtung, so Weber, wäre ein weiteres wichtiges Element in der „vorbildlichen“ Information und Einbeziehung der Bürgerschaft durch den Senat und seine Bevollmächtigte beim Bund. Es wäre zudem ein gutes Zeichen für die anstehende Verständigung zwischen Bürgerschaft und Senat über die frühzeitige Unterrichtung in EU-Angelegenheiten. Dabei geht es um die Umsetzung des so genannten Frühwarnsystems, mit dem Bund und Länder, aber eben auch ihre Parlamente, die Möglichkeit besitzen zu prüfen, ob von der EU vorgeschlagene Maßnahmen nicht besser auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene verwirklicht werden können.