Donnerstag, 23. Mai 2019

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft: Zuvor hatten die Volksvertretungen Westdeutschlands und damit auch die Bremische Bürgerschaft dem Grundgesetz zugestimmt (einzige Ausnahme: der Bayerische Landtag).

Die Bürgerschaftspräsidentin der Bremischen Bürgerschaft, Antje Grotheer:
„Das heutige Jubiläum 70 Jahre Grundgesetz ist ein Tag, der die Bremische Bürgerschaft mit Stolz erfüllt. Das Grundgesetz stellt die Würde des Menschen in das Zentrum. Es bindet Gesetzgebung, Verwaltung und die Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht. Es garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz. Erst mit dem Grundgesetz sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Grundrechte, wie die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Rundfunkfreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit oder die Freiheit, seinen Beruf frei wählen zu können, finden ihre Grundlage in ihm. Es schaffte in Westdeutschland die Todesstrafe ab und garantierte den Anspruch auf rechtliches Gehör in Gerichtsverfahren. Keines dieser Rechte war nach der Herrschaft des Nationalsozialismus selbstverständlich, und sie sind auch heute nicht selbstverständlich.“

Das Grundgesetz schuf eine stabile Ordnung für die Demokratie. Nach ihm geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Dem Bundestag und den Landtagen als Volksvertretung kommt daher eine zentrale Rolle in unserer Verfassung zu. Die Landtage sind als unabdingbare Verfassungsorgane der Länder durch Artikel 28 Grundgesetz besonders hervorgehoben. Grotheer weiter: „Die Landtage sind das Herz der Demokratie auf Landesebene. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat nach dem Grundgesetz das Recht, die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen. Das heutige Jubiläum erinnert auch daran, dass dieses Recht wahrzunehmen. 70 Jahre Grundgesetz ist also ein Appell für die Menschen in Bremen und Bremerhaven, am Sonntag an den Wahlen teilzunehmen.“

Zum 70. Jubiläum des Grundgesetzes hat die BremerLeseLust im Haus der Bürgerschaft ihr neues Buch „Wertvoll“ vorgestellt. Es erklärt Kindern in einfacher Sprache die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Entwickelt und geschrieben wurde das Buch von Ulrike Hövelmann. Hövelmann: „Mehr Demokratiebildung ist in den Schulen dringend notwendig. Ich würde mich freuen, wenn jede Grundschule in Bremen einen Klassensatz des Buches bestellen würde.“

Antje Grotheer freute sich sehr über die Initiative der BremerLeseLust. „Demokratie und das Grundgesetz sind ja kein Naturgesetz. Das setzt sich nicht von alleine durch, sondern man muss es lernen“, so Grotheer und weiter: „Künftig können schon Grundschulen damit anfangen. Das ist angesichts von immer mehr antidemokratischen Bewegungen auf der Welt immens wichtig.“