Freitag, 30. August 2019

AfD in der Bürgerschaft verliert Fraktionsstatus

Der Bürgerschaftsabgeordnete der AfD in der Bremischen Bürgerschaft, Mark Runge, hat Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff am Sonntag Abend (01.09.2019 - 21:15 Uhr) mitgeteilt, dass er gemeinsam mit den Abgeordneten Frank Magnitz und Uwe Felgenträger mit sofortiger Wirkung aus der AfD Fraktion ausscheidet. Durch diesen Schritt verliert die AfD ihren Status als Fraktion im Bremer Parlament. Erst am 3. Juli 2019 hatte sich das Parlament konstituiert.

Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff: „Damit ist die Bremische Bürgerschaft derzeit der einzige Landtag, in dem die AfD nicht in Fraktionsstärke vertreten ist.“

Runge, Magnitz und Felgenträger haben mitgeteilt, die "AfD-Gruppe in der Bremischen Bürgerschaft" gegründet zu haben. Thomas Jürgewitz und Peter Beck werden damit zu fraktionslosen Einzelabgeordneten.

Für die Bremische Bürgerschaft bedeutet das: Die Zugriffe auf die Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze in den Ausschüssen und Deputationen müssen teilweise neu geregelt werden. Der AfD hätte als Fraktion der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss und in der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz zugestanden sowie die stellvertretenden Vorsitze im Hafen-Ausschuss und in der Deputation für Kultur. Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft muss zudem über eine neue Sitzordnung im Plenarsaal für die AfD-Gruppe beraten.

Am 3. September hatte der Bundesvorstand der AfD der Gruppe um Frank Magnitz die Verwendung des Partei-Namens und des Partei-Logos untersagt. Die Bremische Bürgerschaft hat die Abgeordneten Frank Magnitz, Mark Runge und Uwe Felgenträger jetzt (5. September) aufgefordert einen Namen für ihre Gruppe zu wählen, der keine bestehenden Namens- und Markenrechte verletzt. „Es ist allein Sache der Gruppe, sich mit der Partei über eine Nutzung des Parteinamens zu verständigen“, erklärt Bürgerschaftsdirektor Hans-Joachim von Wachter.

 

FAQs:

Was ändert sich bei den Informationsrechten?

Nur Abgeordnete in Fraktionsstärke dürfen Große und Kleine Anfragen stellen. Gruppen und auch Einzelabgeordneten bleibt damit nur die Fragestunde für Anfragen.
Anträge kann eine Gruppe und auch jeder Einzalabgeordnete stellen. Aktuelle Stunden können Einzelabgeordnete allerdings nicht einberufen (Gruppen schon).

Rederecht:
Einzelabgeordnete haben generell ein Rederecht von nur fünf Minuten. Für eine Gruppe ist die Redezeit in etwa halb so lang wie bei Fraktionen.

Ausschüsse und Deputationen:
Einzelabgeordnete haben Anspruch in jeweils einer Deputation oder in einem Ausschuss vertreten zu sein - allerdings nur mit einem „beratenden Sitz“ (das heißt: volles Rederecht, aber kein Stimmrecht). Durch die Auflösung der AfD-Fraktion ergibt sich möglicherweise auch eine Neubesetzung der Ausschüsse.