Montag, 21. September 2020

Das Recht auf digitale Barrierefreiheit ist durchsetzbar

Stichtag 23. September: Ab diesem Tag müssen europaweit alle öffentlichen Einrichtungen auf ihren Internetseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Damit ist erstmals das Recht auf digitale Barrierefreiheit durchsetzbar. Behinderte Menschen, die auf Barrieren im Internet stoßen, können diese ab sofort melden oder sich bei der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik ihres Landesbehindertenbeauftragten beschweren. Die Zentralstelle hat die Möglichkeit, das Recht auf digitale Barrierefreiheit durchzusetzen.

„Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit ist Bremen bereits sehr weit“, sagt Ulrike Peter, Leiterin der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik. „Das nötige Wissen ist vielerorts vorhanden. Jetzt geht es darum, es auch selbstverständlich anzuwenden - immer und überall: Auf der eigenen Internetseite, beim Versand von E-Mails und Dokumenten sowie bei Social Media-Beiträgen.“

Damit die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar sind, stellt die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik dazu Übersetzungen zur Verfügung. „Corona hat gezeigt, was und wie viel digital möglich ist. Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schlüssel für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Zeitalter der Digitalisierung. Von ihr profitieren letztlich alle Menschen“, so Arne Frankenstein, Bremens Landesbehindertenbeauftragter.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist vergleichbar mit der Datenschutzerklärung. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die 2016 beschlossen wurde.

Mit einem Erklärvideo auf den Seiten der Zentralstelle wird das Recht auf digitale Barrierefreiheit weiter bekannt gemacht.