Mittwoch, 11. November 2020

Imhoff fordert echte Beteiligung des Parlaments

Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff reicht der Gesetzentwurf des Senats zur Beteiligung des Parlaments bei den Corona-Verordnungen nicht aus. „Wir brauchen eine echte Einbeziehung der Bremischen Bürgerschaft“, betont Imhoff heute. „Ich habe den jetzt vom Senat vorgelegten Entwurf mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, schließlich hat unser Landtag erst am 31. Oktober beschlossen, dass es einen gemeinsamen Gesetzesentwurf von Bürgerschaft und Senat geben soll.“

Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf sei dagegen ohne Beteiligung des Parlaments und der Fraktionen zustande gekommen, so Imhoff. „Die Einbindung der Bürgerschaft habe ich mir anders vorgestellt.“ Darüber hinaus gehe der neue Gesetzesentwurf nicht über längst bestehende Regelungen hinaus. Die Bremische Bürgerschaft kann schon jetzt Verordnungen des Senats aufheben oder befristen.

„Um eine echte Beteiligung des Parlaments sicherzustellen, müssen Erlasse, Verlängerungen, Änderungen oder Aufhebungen der Corona-Rechtsverordnung der Bürgerschaft so frühzeitig mitgeteilt werden, dass eine Beratung im Parlament möglich ist“, fordert Imhoff. Sollte das in einer akuten Situation nicht möglich sein, brauche es dafür eine Begründung. Zudem spricht sich Imhoff für einen eigenen Fachausschuss aus, der die Corona-Politik des Senats eng begleitet. Imhoff verweist auf die Regelungen in anderen Landesparlamenten, hinter die Bremen nicht zurückfallen dürfe. Entsprechende Vorschläge wird Imhoff morgen auch dem Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft vorlegen.

Der Senat hatte gestern (10. November) ein „Bremisches Gesetz zur Stärkung der Beteiligung der Bürgerschaft (Landtag) bei dem Erlass von Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt.