Mittwoch, 25. April 2012

Ausschuss erklärt Massenpetition gegen Waffensteuer für erledigt

Wegen der geplanten Einführung einer Waffensteuer in Bremen musste sich der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft in den vergangenen Wochen mit einer Welle von Einsprüchen und Protesten auseinandersetzen. Insgesamt 102 Petenten brachten die Massenpetition auf den Weg, um eine solche Abgabe zu verhindern. 29.568 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner schlossen sich den Beschwerden an. Außerdem liegt dem Ausschuss eine Vielzahl von Unterstützungsunterschriften vor. Jetzt hat das Gremium die Petitionen für erledigt erklärt; über seinen Beschluss soll in dieser Woche die Bürgerschaft während ihrer Landtagssitzung entschieden. „Wir konnten die Vorgänge abschließen, weil die Einführung einer Waffensteuer auf Senatsebene nicht weiter verfolgt wird“, erklärte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Elisabeth Motschmann (CDU).

Die zunächst geplante Waffensteuer erregte die Gemüter vieler Bürgerinnen und Bürger. Kritisiert wurde vor allem, dass die Besteuerung des legalen Waffenbesitzes doch nur dazu diene, den Haushalt zu sanieren. Der vorgesehene Steuersatz habe erdrosselnde Wirkung und verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Zudem, so ein weiteres Argument, verletze die Steuer den Gleichheitsgrundsatz, da sich künftig nur noch relativ vermögende Personen eine Waffe leisten könnten. Auch in dem zu dieser Petition eingerichteten Internetforum wurde die Eingabe kontrovers diskutiert und die Argumentation der Petenten fortgeführt.
 
Auf Bitten der Bremischen Bürgerschaft hatte der Senat eine mögliche Einführung der Waffensteuer rechtlich geprüft. Er kam zu dem Ergebnis, dass ein externes Gutachten die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Steuer bestätigen würde. Das entbinde Bremen jedoch nicht von der Pflicht, die Maßnahme wirtschaftlich zu betrachten. Das Verhältnis zwischen den Einnahmen und dem für die Steuererhebung entstehenden Verwaltungsaufwand spreche aus ökonomischen Gründen gegen die Einführung einer solchen Abgabe.

Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 18. April 2012 beschlossen, gemäß § 8 Abs. 1 Petitionsgesetz bei der Massenpetition gegen eine Waffenbesitzsteuer auf die Einzelbenachrichtigung der Petenten zu verzichten und stattdessen die Entscheidung über eine Pressemitteilung und über das Internet zu veröffentlichen.