Montag, 11. Juni 2012

Ausschuss hört Experten zur Ausweitung des Wahlrechts

Die Bremische Bürgerschaft hat im Februar 2012 den nichtständigen Ausschuss „Ausweitung des Wahlrechts“ eingesetzt. Er soll Möglichkeiten und gesetzliche Regelungen aufzeigen und prüfen, mit denen das Wahlrecht zu den Bremer Beirätewahlen auf Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet werden kann, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Mitgliedslandes besitzen. Außerdem will das Gremium ausloten, ob und wie sich das Wahlrecht zu Landtagswahlen der Freien Hansestadt Bremen auf Bürgerinnen und Bürger ausdehnen lässt, die Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedslandes sind. Am Freitag, 15. Juni 2012, von 14.00 bis 18.00 Uhr wird der Ausschuss eine öffentliche Anhörung zur gesellschaftlichen und politischen Bedeutung einer Wahlrechtsausweitung im Haus der Bürgerschaft (Raum II) durchführen. Im Mittelpunkt stehen Diskussion und Bestrebungen zu dem Thema in Deutschland, die Situation und Interessen im Land Bremen, Regelungen und Erfahrungen in anderen EU-Staaten sowie Bedeutung und verfassungsrechtliche Würdigung der Realunion in Bremen.

Folgende Sachverständige sollen zu Wort kommen: Prof. Dr. Klaus Sieveking (Uni Bremen), Dr. Felix Hanschmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Dr. Stefan Luft (Uni Bremen), Libuse Cerna (Bremer Rat für Integration), Silke Harth (Migrations- und Integrationsbeauftrage der Senatskanzlei), Hans-Christoph Enge (Doyen des Konsularischen Korps Bremen), Tatjana Meijvogel-Volk (ProDemos, Huis voor democratie en rechtsstaat, Niederlande), Botschaftsrat Jean-Louis Thill (Botschaft des Großherzogtums Luxemburg) und Staatsrat Prof. Matthias Stauch (Senator für Justiz und Verfassung).