Dienstag, 12. Juni 2012

Dresdner Erklärung: Budgethoheit der Landesparlamente stärken

Die Präsidenten/innen der Landesparlamente in Deutschland haben die Einrichtung einer neuen Föderalismuskommission gefordert. Aufbauend auf den Ergebnissen der Föderalismuskommissionen I und II müssten darin die dort erzielten Ergebnisse weitergeführt werden. „Da die aktuellen Regelungen zum Länderfinanzausgleich im Jahre 2019 auslaufen und ab 2020 die ‚Schuldenbremse’ eine Neuverschuldung der Länder grundsätzlich ausschließt, muss eine solche Kommission zügig die Erörterung einer nachhaltigen Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und einer Stärkung der Handlungsspielräume der Länder in ihrer Einnahmen- und Ausgabengestaltung aufnehmen“, heißt es in der „Dresdner Erklärung“, die die Landtagspräsidenten/innen während ihrer Jahrestagung in der sächsischen Landeshauptstadt verabschiedeten.

Zur weiteren Modernisierung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen betonten die Parlamentarier/innen: „Die bisherigen Maßnahmen werden allein nicht ausreichen, um die Haushalte auch für künftige Generationen gerecht zu gestalten und die Finanzierungslasten dauerhaft zu bewältigen. Sie bedürfen daher einer konsequenten Fortführung und Weiterentwicklung. Auf der Grundlage nachhaltiger Sparmaßnahmen in den öffentlichen Haushalten, einer dynamischen Entwicklung der Wirtschaft in den Regionen sowie einer die Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und die Finanzierungsbedarfe der öffentlichen Hand austarierenden Steuergesetzgebung kann die Konsolidierung und Entschuldung der Länderhaushalte gelingen und die notwendige Unterstützung der Menschen für die erforderlichen Maßnahmen gewonnen werden.“

Die Staatsschuldenkrise in der Euro-Zone verdeutliche die Dringlichkeit aktiven Handelns zur Sanierung der öffentlichen Haushalte. Die Parlamentspräsidenten/innen kritisierten auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion zum europäischen Fiskalpakt erneut, dass durch Entscheidungen auf anderen Ebenen die Gestaltungsspielräume der mit der Budgethoheit ausgestatteten Landesparlamente  zunehmend eingeschränkt würden. „Die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Demokratie auf Landesebene setze voraus, dass die politischen Gestaltungsspielräume der Landesparlamente erhalten und ausgebaut werden.“ In der Beratung hätten daher die folgenden Punkte eine hohe Priorität:
 
1. Sicherung und Stärkung der Budgethoheit der Landesparlamente bezogen auf
die gesamte den Ländern zur Verfügung stehende Finanzmasse sowie Reduzierung
vorhandener und Vermeidung neuer Schattenhaushalte,
2. Einbindung der kommunalen Interessen bei einer Neugestaltung der Finanzbeziehungen unter Beachtung des Konnexitätsprinzips,
3. Sicherung der Integrationsverantwortung der Länderparlamente im Zuge weiterer
Kompetenzübertragungen auf die europäische Ebene,
4. Stärkung der Landesparlamente durch Bindung der Landesregierungen beim
Stimmverhalten im Bundesrat und bei der Erhebung von Verfassungsklagen auf Bundesebene,
5. Einbeziehung der Landesparlamente in die Terminplanung zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Da eine Stabilitätskultur in Deutschland wie in der EU nur unter Einbeziehung der innerstaatlichen Parlamente als Inhaber des Haushaltsrechts gelingen kann, ist es für die Präsidenten/innen unabdingbar, die Landtage in einer neuen Föderalismuskommission in jeder Hinsicht mit den gleichen Rechten wie die anderen Kommissionsmitglieder einzubeziehen. Dies schließe über Rede- und Antragsrecht hinaus ein eigenes Stimmrecht der Vertreter der Landesparlamente ein, das durch die Landtagspräsidentinnen beziehungsweise Landtagspräsidenten wahrgenommen werden sollte.