Dienstag, 12. Juni 2012

Landtagspräsidenten sorgen sich um Folgen des Fiskalpaktes

Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landtage haben die Bundesländer aufgefordert, dem Fiskalpakt im Bundesrat nur zuzustimmen, wenn sichergestellt wird, dass die Länderhaushalte bis zum Jahr 2020 nicht zusätzlich belastet werden. „Die Sorge ist groß, dass wir über die Schiene Brüssel und Berlin in unserer Königsdisziplin, dem Haushaltsrecht, amputiert werden könnten“, sagte Bürgerschaftspräsident Christian Weber heute (12. Juni) nach dem Ende der Tagung der Landtagspräsidenten/innen in Dresden. Die Runde sei sich einig gewesen, so Christian Weber, dass die EU eine neue Stabilitätskultur zur Schaffung solider Staatsfinanzen benötige. Der am 2. März 2012 von 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete so genannte Fiskalpakt leiste nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs dazu einen entscheidenden Beitrag. Die  Landtagspräsidenten/innen erinnerten aber nachdrücklich daran, dass die innerstaatlichen Parlamente, insbesondere die Landesparlamente, als Haushaltsgesetzgeber nicht in die Erarbeitung dieses Vertrags eingebunden gewesen seien. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass spätestens mit dem Fiskalvertrag nunmehr auch das Budgetrecht der Parlamente europäischen Vorgaben unterliegt. Wir erwarten daher, dass die Auswirkungen des Fiskalpakts auf die Budgethoheit der Parlamente genau geprüft und die verfassungsrechtlichen Fragen mit Blick auf die Länder zügig geklärt werden.“ Die demokratische Legitimation haushaltspolitischer Entscheidungen dürfe  nicht angetastet werden. „Wir wären mit unseren Beteiligungsrechten als Landesparlament völlig erledigt, wenn Europa bei uns hineinregieren könnte“, meinte Christian Weber.Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente stellte mit Besorgnis fest, dass der Fiskalpakt mit seinem möglichen Inkrafttreten am 1. Januar 2013 ohnehin erhebliche Auswirkungen auf die Landesparlamente haben dürfte. Sie forderte deshalb die Regierungschefs der Länder auf, dem Fiskalpakt im Bundesrat nur zuzustimmen, wenn sichergestellt sei, dass die Länder durch den Bund von eventuellen Sanktionen, die sich aus der bereits ab 2014 wirksamen europäischen Schuldenbremse ergeben könnten, bis 2020 freigestellt würden.