Donnerstag, 25. Februar 2010

Breiter Konsens in der Bürgerschaft über Reform des Abgeordnetengesetzes

Die vor gut einem Jahr begonnene Reform des bremischen Abgeordnetengesetzes hat heute (25. Februar) die erste parlamentarische Hürde genommen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses wurde von den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in der Bremischen Bürgerschaft angenommen. Die Linke enthielt sich der Stimme. Bürgerschaftspräsident Christian Weber erklärte, die neue Regelung sei von umfassender Transparenz sowie von Gleichheit und Gerechtigkeit unter allen Abgeordneten geprägt. Für die Bürgerinnen und Bürger gebe es keinen Grund mehr, den Einkommen ihrer Volksvertreter zu misstrauen. Entscheidend sei auch, dass mit dem radikalen und einzigartigen Reformwerk der Landeshaushalt auf längerer Sicht spürbar entlastet werde. Bereits in der März-Sitzung der Bürgerschaft wird die 2. Lesung auf der Tagesordnung stehen, die notwendige 3. Lesung zur Anpassung der Bremer Landesverfassung findet einen Tag später statt. Zwischen der 1. und 2. Lesung sollen nun letzte Details geklärt werden.
Nach dem neuen Abgeordnetenrecht, das mit der nächsten 18. Legislaturperiode im nächsten Jahr greifen soll, erhalten die Parlamentarier je eine Entschädigung von monatlich 4700 Euro. Hinzu kommt ein Betrag über 750 Euro, den sie für ihre Altersversorgung aufwenden müssen. Beide Komponenten sind voll steuerpflichtig. Steuerfreie Pauschalen sowie sonstige, oft als unübersichtlich kritisierte Zahlungen wie Sitzungs- oder Verdienstausfallsgeld wird es nicht mehr geben.

Im Übrigen wollen die bremischen Abgeordneten so genannte Inkompatibilität bis auf wenige, klar definierte Ausnahmen auflösen. Das heißt, Staatsdiener mit Parlamentssitz erhalten demnächst keinen finanziellen Ausgleich mehr, weil in der Regel ein öffentliches Amt mit einem Mandat vereinbar sein wird.

Christian Weber betonte, dass sich die Bremische Bürgerschaft mit ihrer großen, mutigen Reform „in eigener Sache“ an die Spitze der Reformbewegungen in den Bundesländern setze. Das habe selbst der Bund der Steuerzahler ausdrücklich anerkannt und mit Lob bedacht.